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Blauzungenkrankheit im Kreis nachgewiesen

Schafe

Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Bei zwei Kälbern in einem Rinderbestand im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde am 12.08.2024 erstmalig im Land Brandenburg der Ausbruch des Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Der Verdacht ist durch die Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigt worden. Auf dieser Grundlage hat das Veterinäramt des Landkreises den betroffenen Standort im Amt Ziesar geschlossen.

Amtstierärztin Christine Kraft erläutert: „Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung.Wir hatten die Tierärzte kürzlich bereits informiert und werden auch die betroffenen Tierhalter im Kreis nun noch einmal über die nötigen Maßnahmen unterrichten.“

Durch den Ausbruch verliert Brandenburg somit den Status „BTV-frei“. Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weitere Wiederkäuerarten, dürfen ab sofort nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU verbracht werden. Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb nicht BTV-freier Regionen Deutschlands ohne besondere BTV-3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich. Weitere Informationen zur Verbringung erfahren die Tierhalter vom zuständigen Veterinäramt.

Die Blauzungenkrankheit wurde zuvor längere Zeit nicht in Brandenburg nachgewiesen, sodass Brandenburg als seuchenfrei galt. Im Oktober 2023 wurde erstmals BTV-3 in Deutschland – im Land Nordrhein-Westfalen - nachgewiesen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Andere Wiederkäuer sind ebenfalls empfänglich, zeigen jedoch zumeist kaum Symptome. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Gnitzen übertragen. Erkrankte Tiere zeigen zum Beispiel Fieber und teilweise Schleimhautläsionen. Die Erkrankung endet für Schafe oft tödlich. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnis können ohne Bedenken verzehrt werden.

Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung nach Infektion mit BTV gilt die Impfung. In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inkl. Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Kontakt

Veterinäramt Landkreis Potsdam-Mittelmark

VetAmt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

 

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