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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Tierseuchenallgemeinverfügung

zur Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) vom 29.9.2023

 

Das Seuchengeschehen der Geflügelpest hat sich sowohl im Bereich des Hausgeflügels, als auch im Wildvogelbereich in Deutschland und im Land Brandenburg beruhigt. Seit über zwei Monaten konnte deutschlandweit kein Ausbruch bei Hausgeflügel und im Land Brandenburg kein Ausbruch bei Wildvögeln nachgewiesen werden.

Nach erneuter Risikobewertung erlässt der Landkreis Potsdam-Mittelmark folgende

                                         Tierseuchenallgemeinverfügung

  1. Die Allgemeinverfügung vom 29.9.2023 über die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen wird aufgehoben.
  2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe beim Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Niemöllerstr. 1, 14806 Bad Belzig einzulegen.

Hinweis:

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags in die Geflügelhaltungen auf Grunde der Geflügelpest-Verordnung gelten, müssen von allen Geflügelhaltern weiterhin eingehalten werden.

 

gez. FTÄ Ch. Kraft

Amtstierärztin

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