Klimafreundlich im Landkreis
Auch 2023 "Klimafreundlich in PM"
Im Rahmen der Initiative „Klimafreundlich in PM“ werden Projekte in diesen beiden Bereichen mit Zuwendungen unterstützt. Anträge müssen bis zum 28.02.2023 gestellt werden. Ziel ist es, mit dieser Fördermittelrichtlinie insbesondere für Kommunen, Unternehmen und Vereinen Möglichkeiten zu eröffnen, Projekte für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung bei uns vor Ort erfolgreich umzusetzen. Die Förderrichtlinie ist am 1.1.2023 in Kraft getreten und wurde mit Beschluss des Kreistages stärker auf die Klimafolgeanpassung ausgerichtet. Eine Zusage dafür, dass Fördermittel bewilligt werden können, ist mit dieser Information nicht verbunden.
Anträge sind bis 28.02.2023 zu richten an
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich „Stabsbereich des Landrates“
Fachdienst „Wirtschaftsförderung, Klimaschutz, Regionalentwicklung und Tourismus“
Koordinator Klima und Energie
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Alle Unterlagen können auf der Internetseite des Landkreises herunter geladen werden: https://www.potsdam-mittelmark.de/de/wirtschaft-arbeit/klimafreundlich-in-PM/.
Kontakt:klimaschutz@ potsdam-mittelmark.de
Hintergrund:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2018 das „Integrierte Klimaschutzkonzept für die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises Potsdam-Mittelmark (LK PM)“ als Handlungsgrundlage für die Kreisverwaltung im Zeitraum 2019 bis 2029 beschlossen. Damit sollen die bisherigen Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Potsdam-Mittelmark verstärkt und ausgeweitet werden.
Für den eigenen Verantwortungsbereich des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist im Maßnahmenkatalog die nun beschlossene Förderrichtlinie als konkrete Maßnahme aufgeführt. Die Förderung zielt auf die Verminderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an unvermeidbare Veränderungen als Folge des Klimawandels. Ziel der Förderung ist es, Kommunen, Landwirtschaft und Gewerbe sowie Vereine bei Maßnahmen zu unterstützen, die diesen Zielen dienlich sind. Die Aktualisierung der Richtlinie wurde in der Sitzung durch den Kreistag am 5.10.2022 beschlossen, und trat am 01.01.2023 in Kraft. Jährlich stellt der Landkreis dafür Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro zur Verfügung. Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht und die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet.