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Fördermittel für die Denkmalpflege beantragen

Denkmalobjekte während der Sanierung

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten auch für das Jahr 2025 Mittel für die Denkmalpflege zur Verfügung. Gefördert werden können Arbeiten, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals sowie der Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen dienen. Wer diese Mittel in Anspruch nehmen möchte, muss bis zum 31. Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark einreichen. Zu beachten ist, dass dem Antrag der Eigentumsnachweis beizufügen ist! Für die Bearbeitung sind drei exakte Kostenvoranschläge über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens erforderlich. Zudem sollte bis 31.03.2025 die denkmalrechtliche Erlaubnis beantragt bzw. ggf. der notwendige Bauantrag für das entsprechende Objekt gestellt sein.


Weitere Informationen sind auf der Internetseite von Potsdam-Mittelmark abrufbar; Der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege ist dort zu finden.

Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt, dass diese in entsprechender Höhe in den Kreishaushalt 2025 eingestellt und genehmigt werden. Eine Zusage dafür, dass Fördermittel ausgereicht werden können, wird mit dieser Information nicht gegeben.

Kontakt: Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster

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