Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Wirtschaft und Arbeit

Eilverordnung gegen die Maul- und Klauenseuche verlängert

Maul- und Klauenseuche in Märkisch-Oderland – Ministerin Mittelstädt erlässt Eilverordnung, um Ausbreitung zu verhindern

Presseinformation des Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 10. Januar 2025:

Potsdam – Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt. Betroffen ist ein Bestand von 14 Tieren, von denen drei verendet sind.

Die Bestätigung der Untersuchungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg erfolgte heute durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Tötung des Bestandes angeordnet und eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet.

Um die Tierseuche einzudämmen hat Ministerin Mittelstädt eine Eilverordnung erlassen: Die Tierseuche Maul- und Klauenseuche (MKS) ist hochkontagiös und kann sich schnell ausbreiten. Zum jetzigen Zeitpunkt muss durch entsprechende Ermittlungen die bisherige Ausbreitung festgestellt werden. Dazu wird das Veterinäramt vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes sowie durch das FLI unterstützt.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren und von diesen stammenden Produkten zeitweise zu verbieten. Deshalb ist durch die Eilverordnung der Ministerin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden verboten. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Verordnung trat am 11.01.2025 in Kraft und gilt 72 Stunden - das Ministerium hat die Verlängerung um 48 Stunden angekündigt, somit ist die Regelung bis 15. Januar 2025 um 24 Uhr gültig!

Hier: "Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche" trat am 11. Januar 2025 in Kraft, die Verlängerung lesen Sie hier

Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg,

Zum Seitenanfang