18.08.2022 15:39 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung

Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im 1. Halbjahr 2022

Leider belegen die Ergebnisse 1. Halbjahres 2022 die weitere Notwendigkeit von Geschwindigkeitsüberwachungen!


Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im 1. Halbjahr 2022 Der Landkreis Potsdam – Mittelmark ist auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBG BB) in eigener Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig.
Hauptanliegen sind hierbei die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen - Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – sowie die Sicherung von Spiel- und Schulwegen.
Diese Aufgaben werden durch den Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr wahrgenommen. Die mobile Geschwindigkeitsmessung erfolgt mit einem Lasermessgerät vom Typ „TraffiStar S350“ und einem Lasermessgerät vom Typ „PoliScan Speed“.
In den 18 Ämtern und Gemeinden des Landkreises erfolgten insgesamt 431 Kontrollen. Das sind 138 Kontrollen weniger, als im Vergleichszeitraum 2021. Grund ist der Ausfall von 50 % der Mitarbeitenden. Aufteilung nach Geschwindigkeiten: -   124 im Bereich                         < 50 km/h zulässig”     (28,8 %); -   252 Kontrollen bei                    “50 km/h zulässig”      (58,5%); -     55 Kontrollen im Bereich         “> 50 km/h zulässig”  (12,7%) durchgeführt.
57 Kontrollen (13,2 %) außerhalb geschlossener Ortschaften resultieren aus der Umsetzung des Landesstraßenerlasses - zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand.
Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 weisen die mobilen Messungen eine steigende Überschreitungsquote auf.

 

2021

2022

absolut

%

Fahrzeuge

158.828

129.198

-29.630

-18,7

Verstöße

10.019

9.326

-693

-6,9

Die stationären Messungen erfolgten bis einschließlich Mai 2022 mit insgesamt sechs Geräten vom Typ Traffiphot-S und vier Geräten vom Typ TraffiStar S350 an den nachfolgend aufgeführten Standorten: -Groß Kreutz Ausbau    (50 km/h)      seit 2003
-Kleinmachnow             (50 km/h)      seit 2011 (wechselseitige Anlage)
-Treuenbrietzen            (50 km/h)      nach Instandsetzung 2007
-Neubensdorf               (50 km/h)       seit 1998
-Derwitz                        (50 km/h)      seit 2001 (wechselseitige Anlage)
-Niemegk                      (50 km/h)       seit 2014 (wechselseitige Anlage)
-Michendorf                   (70 km/h)       seit 2008
-Seddiner See               (50 km/h)       seit 2008 (wechselseitige Anlage)
-Rogäsen                       (50 km/h)       seit 2012 (wechselseitige Anlage)
-Dippmannsdorf             (50 km/h)       seit 2014 (wechselseitige Anlage)
-Glindow                        (30/50 km/h)  seit 2015 (wechselseitige Anlage)
-Werder (Havel)             (50 km/h)       seit 2019 (wechselseitige Anlage)
-Wusterwitz                    (30/50 km/h) seit 2020 (wechselseitige Anlage) Auch hier ist ein negativer Trend im 1. Halbjahr 2022 festzustellen.
Während die Anzahl der überprüften Fahrzeuge nur um 16,6 % stieg, kletterte die Anzahl der Überschreitungen um 21,8 %. Die Überschreitungsquote stieg damit von 0,42 % im 1. Halbjahr 2021 auf 0,44 %.

 

2021

2022

absolut

%

Fahrzeuge

3.600.613

4.197.438

+596.825

+16,6

Verstöße

15.300

18.628

+3.328

+21,8

Auf Grund des Diebstahls eines Innenteils kann die stationäre Überwachung seit Mai 2022 nur noch mit fünf Geräten vom Typ Traffiphot-S und vier Geräten vom Typ TraffiStar S 350 stattfinden Die Ergebnisse des 1. Halbjahres 2022 belegen die weitere Notwendigkeit von Geschwindigkeitsüberwachungen. Mit diesen Maßnahmen trägt der Landkreis zur präventiven Unfallverhütung und zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr bei.

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