02.02.2022 17:32 Kategorie: Landkreis und Verwaltung, Aktuelles, Wirtschaft und Arbeit, Startseite

Klimafreundlich in PM – Förderung auch 2022 möglich

Für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung können bis zum 28.02.2022 Förderanträge gestellt werden - Förderrichtlinie gilt weiterhin


Solaranlage in Feldheim

Bad Belzig - Kommunen, Unternehmen und Vereine, die im Landkreis Potsdam-Mittelmark Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimafolgenanpassung umsetzen möchten, können auch 2022 wieder eine Zuwendung beantragen.

Im Rahmen der Initiative „Klimafreundlich in PM“ werden Projekte in diesen beiden Bereichen mit Zuwendungen unterstützt. Anträge müssen bis zum 28.02.2022 eingereicht  werden. Vorbehaltlich des beschlossenen Haushaltes stellt der Landkreis Potsdam-Mittelmark erneut Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereit.

Eine verbindliche Zusage, dass Fördermittel ausgereicht werden können, ist mit dieser Information nicht verbunden.

Alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen können auf der Internetseite des Landkreises herunter geladen werden - Link hier

Ihren Antrag senden Sie bitte an folgende Anschrift: 

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Verwaltungsleitung
Koordinator Klima und Energie
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Hintergrund:

Der Kreistag hatte am 6. Dezember 2018 das „Integrierte Klimaschutzkonzept für die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises Potsdam-Mittelmark (LK PM)“ als Handlungsgrundlage für die Kreisverwaltung im Zeitraum 2019 bis 2029 beschlossen. Damit sollen die bisherigen Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Potsdam-Mittelmark verstärkt und ausgeweitet werden.

Für den eigenen Verantwortungsbereich des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist im Maßnahmenkatalog die nun beschlossene Förderrichtlinie als konkrete Maßnahme aufgeführt. Zweck der Förderung ist es, Kommunen, Landwirtschaft und Gewerbe sowie Vereine bei Maßnahmen zu unterstützen, die auf die Verminderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an unvermeidbare Veränderungen als Folge des Klimawandels abzielen. Die Förderrichtlinie wurde durch den Kreistag am 5.12.2019 beschlossen und trat am 01.01.2020 in Kraft.



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