20.08.2019 13:15
Kategorie: Aktuelles, Bildung und Soziales, Landkreis und Verwaltung
Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab 1. Januar 2020
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 werden im Bundesteilhabegesetz umfassende Änderungen in der Eingliederungshilfe für erwachsene Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnstätten umgesetzt.
Grafik Bundesteilhabegesetz