20.08.2019 13:15 Kategorie: Aktuelles, Bildung und Soziales, Landkreis und Verwaltung

Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab 1. Januar 2020

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 werden im Bundesteilhabegesetz umfassende Änderungen in der Eingliederungshilfe für erwachsene Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnstätten umgesetzt.


Grafik Bundesteilhabegesetz
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.Die umfassendsten Änderungen ergeben sich in der Umsetzung des BTHG zum 01.01.2020 für erwachsene Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnstätten in der Eingliederungshilfe.Am 13. und 15.08.2019 fanden dazu Informationsveranstaltungen für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer von Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe in Teltow und Bad Belzig statt. Die Präsentation der Informationsveranstaltungen finden Sie hier - PDF-Datei. 

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