20.07.2017 15:43 Kategorie: Aktuelles, Startseite

Rettungsgasse rettet Leben!

Auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Niemegk an der der A 9 wurde durch Verkehrsministerin Kathrin Schneider und Innenminister Karl-Heinz Schröter eins von sechs Hinweisbannern vorgestellt, die an Autobahnbrücken im Land angebracht werden sollen.


v.r.n.l. Verkehrsministerin Kathrin Schneider, Innenminister Karl Heinz Schröter, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V., Werner-Siegwart Schippel,
v.r.n.l. Verkehrsministerin Kathrin Schneider, Innenminister Karl Heinz Schröter, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V., Werner-Siegwart Schippel,
Rettungsdienste und Polizei werden auf der Fahrt zu einem Unfall auf der Autobahn immer wieder durch Autofahrerinnen und Autofahrer blockiert, die keine Rettungsgasse gebildet haben. Verkehrsministerin Kathrin Schneider und Innenminister Karl-Heinz Schröter haben heute darauf verwiesen, dass eine Rettungsgasse Leben rettet. Auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Niemegk nahe der A 9, haben beide eins von sechs Hinweisbannern vorgestellt, die an Autobahnbrücken im Land angebracht werden sollen. Darauf ist zu sehen, wie eine Rettungsgasse bei einem Stau zu bilden ist. Die Polizeidirektion West thematisiert im Rahmen einer Aktionswoche zum Ferienbeginn vom 17. bis zum 21. Juli die Rettungsgasse, um mehr Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu gewinnen.
„In der letzten Zeit gab es wieder mehr Fälle, in denen die Verkehrsteilnehmenden bei Unfällen keine Rettungsgasse gebildet haben. Offenbar ist vielen Menschen nicht klar, wie zu reagieren ist, wenn ein Stau entsteht. Dies ist aber wichtig, denn die Rettungskräfte müssen die Unfallorte schnell und unkompliziert erreichen. Da zählt jede Minute, denn Zeitverlust kann über Leben und Tod entscheiden“, sagte Ministerin Schneider.

Innenminister Schröter:
Alle sollten eigentlich wissen, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Leider werden Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen aber immer wieder im Einsatz durch Träumer und Gaffer behindert. Das war leider auch bei dem schrecklichen Busunglück in Bayern so, wo 18 Menschen starben. Wir setzen auf Aufklärung und wollen mit dem heutigen Termin das Thema etwas mehr in den Fokus rücken. Wir greifen aber auch durch, denn die Landesregierung macht sich im Bundesrat für höhere Strafen stark.

Es ist gut, dass die Landesregierung unsere Hinweise zum Thema Rettungsgasse aufgenommen hat. Wir als Feuerwehren begrüßen jede Maßnahme, die uns hilft, Unfallstellen schneller zu erreichen, um den Opfern zu helfen. Es ist für die Kameradinnen und Kameraden immer wieder bedrückend, wenn durch Unkenntnis, Egoismus oder Sensationslust ihr ehrenamtliches Engagement nicht rechtzeitig erfolgen kann“, so der Präsident des Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V., Werner-Siegwart Schippel.
Die Banner wurden dem Land vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat zur Verfügung gestellt, der im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Runter vom Gas“ für die Bildung von Rettungsgassen wirbt.

Intergrundinformationen:
Die Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wurde in Deutschland bereits im Jahr 1971 als erstem Land in Europa eingeführt und ist in der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) seit dem Jahr 1982 verpflichtend geregelt.
Zum 14.12.2016 trat eine Novellierung des § 11 (2) StVO in Kraft, mit der die Reglung verständlicher gemacht werden sollte.

Für die Rettungsgasse gilt:

* Rettungsgassen sind auf Bundesautobahnen und Außerortsstraßen bei mindestens zwei Fahrstreifen
   Pflicht.
* Eine Rettungsgasse muss bereits bei Fahren in Schrittgeschwindigkeit oder bei Stillstand gebildet werden.
* Die Rettungsgasse ist zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden
   Fahrstreifen zu bilden
 
Ahndung:

Nr. 50 Bußgeldkatalog-Verordnung:

20 Euro (bei fahrlässigem Nichtbilden einer Rettungsgasse)

§ 323 c (2) StGB:

Geld- oder Freiheitsstrafe (bei vorsätzlichem Erschweren von Hilfsmaßnahmen durch Hilfeleistende)


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.07.17 einen Entschließungsantrag der Länder einstimmig beschlossen. Danach soll das Bußgeld auf mindestens 200 Euro angehoben werden. Außerdem sollen auch Fahrverbote ausgesprochen werden können. Quelle: Pressestelle Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

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