17.04.2024 13:46 Kategorie: Aktuelles

Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss fasst Beschlüsse im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und über die in der Satzung des Jugendamtes benannten Sachthemen.


Bekanntmachung

Veröffentlichung zur Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss durch den Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Das Jugendamt ist eine zweigliedrige Behörde und setzt sich aus Jugendhilfeausschuss und Verwaltung zusammen. Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss und fasst Beschlüsse im Rahmen der von der Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und über die in der Satzung des Jugendamtes festgelegten Sachthemen.

Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus stimmberechtigten, gesetzlich beratenden und vom Jugendhilfeausschuss gewählten beratenden Mitgliedern zusammen. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder werden entsprechend des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) für die neue Wahlperiode (ab Sommer 2024) durch den Kreistag gewählt.

Der Kreistag wählt Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft oder von ihr bestimmte erfahrene Männer und Frauen und Vertreter aus der Vorschlagsliste der anerkannten freien Träger in den Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss tagt mindestens 6-mal im Jahr und kann sein Beschlussrecht nur ausüben, wenn mindestens 8 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder haben die Pflicht an den Sitzungen teilzunehmen.

Um in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden zu können, gibt es zwei Bedingungen:

  1. Die anerkannten freien Träger müssen im Bereich des öffentlichen Trägers, hier des Landkreises Potsdam-Mittelmark wirken und
  2. es muss eine Anerkennung als anerkannter freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorliegen (per gesetzt oder gemäß § 75 SGB VIII)

„Wirken“ bedeutet nicht, dass die Organisation des anerkannten freien Träger auch ihren Sitz im Gebiet des Landkreises hat. Es genügt, wenn Aufgaben gemäß § 2 SGB VIII für den Landkreis wahrgenommen werden.

Der formlose Antrag ist mit der Benennung eines Kandidaten sowie eines Stellvertreters und der Bestätigung zur Erfüllung der in den Punkten 1 und 2 genannten Bedingungen, an die nachfolgende Adresse bis zum 30.05.2024 zu senden.

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Fachdienst Finanzhilfen für Familien

Niemöllerstraße 1

14806 Bad Belzig

Die Wahl des Jugendhilfeausschusses findet voraussichtlich auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 04.07.2024 statt.

Mehr Informationen: Kreistag Potsdam-Mittelmark

 



Zum Seitenanfang