20.04.2022 07:00 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Aktuelle Informationen zu Leistungen für ukrainische Staatsbürger*innen

Bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für ukrainische Staatsbürger*innen gibt es ab Juni 2022 eine Veränderung - das Jobcenter wird zuständig


Bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für ukrainische Staatsbürger*innen gibt es ab Juni 2022 einen Zuständigkeitswechsel. Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 08.04.2022 wird ihnen ein Zugang zum Leistungssystem des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) eröffnet. Das ist einerseits ein großer Vorteil, führt aber andererseits dazu, dass statt des Fachdienstes Soziales und Wohnen ab 01.06.2022 das Jobcenter für die Leistungsgewährung zuständig ist. Wir sind bemüht, diesen Übergang so einfach wie möglich zu gestalten, es ist leider dennoch erforderlich, dass ukrainische Staatsbürger*innen einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) stellen, wenn Sie sich ab dem 01.06.2022 weiterhin im Landkreis Potsdam-Mittelmark aufhalten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigen. Betroffen sind alle Personen im erwerbsfähigen Alter, die aktuell einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt haben bzw. bereits auf dessen Grundlage Leistungen vom Fachdienst Soziales und Wohnen des Landkreises Potsdam-Mittelmark beziehen. Insbesondere aus Gründen des Datenschutzes ist eine automatische Übermittlung der Daten vom Fachdienst Soziales und Wohnen an das Jobcenter leider nicht möglich. Der Antrag kann ganz einfach online gestellt werden unter folgendem Link: Online-Antrag ALG II Alternativ kann der Antrag schriftlich gestellt werden. Die notwendigen Formulare sind auf der Seite des Jobcenters Potsdam-Mittelmark (link: Potsdam-Mittelmark: Jobcenter MAIA ) zu finden. Für eine pünktliche Leistungsgewährung ab dem 01.06.2022 muss der Antrag online oder postalisch so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 20.05.2022 beim Jobcenter gestellt werden. Neu ist dann auch, dass die jeweilige regionale Dienststelle des Jobcenters an den Standorten in Teltow, Werder (Havel), Brandenburg an der Havel sowie Bad Belzig zuständig ist. Das verkürzt für viele Betroffene die Wege. Bisher sind nur Teltow und Bad Belzig Anlaufstellen. Zu beachten ist, dass es bis zum 31.05.2022 bei der Zuständigkeit des Fachdienstes Soziales und Wohnen bleibt, so dass auch Leistungsanträge für die Zeit bis 31.05.2022 noch dort gestellt werden müssen. Eine zweifache Antragstellung lässt sich für die Übergangszeit leider nicht vermeiden. In einem Informationsschreiben sind diese Schritte erläutert, dass auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung steht und allen Personen, die bereits einen Antrag beim Fachdienst Soziales und Wohnen gestellt haben, in den nächsten Tagen auch per Post zugeht.

Dokument-ukrainisch
Dokument- deutsch Weitere Informationen finden Sie hier

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