01.02.2021 16:39 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Statistik Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark 2020

Die Zahlen und Statistiken des Jahres 2020 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises


Messgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBGBB) in eigener Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hauptanliegen sind hierbei die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen - Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – sowie die Sicherung von Spiel- und Schulwegen. Gemäß Geschäftsverteilung und Aufgabengliederungsplan werden diese Aufgaben durch den Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr wahrgenommen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt sowohl mobil, als auch stationär. Hier finden Sie den ausführlichen Bericht  

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