15.02.2022 14:15 Kategorie: Landkreis und Verwaltung, Bildung und Soziales, Wirtschaft und Arbeit, Aktuelles

Öffentliche Bekanntgabe vom 15.02.2022

Einschränkung aus der Eindämmungsverordnung im Kreis Potsdam-Mittelmark aufgehoben: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum wieder unbeschränkt zulässig


+++ Wichtiger Hinweis: Die nachstehende Regelung ist durch die Änderung der Eindämmungsverordnung ab 9.02.2022 aufgehoben +++

Hiermit gibt der Landkreises Potsdam-Mittelmark Folgendes bekannt:

Die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23.11.2021 (GVBl. II Nr. 93/2021)“ wurde durch die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 08.02.2022 (GVBl. II Nr. 15/2022) geändert.
Die bisherigen Regelungen in § 27 Abs. 1 und Abs. 2 der 2. SARS-CoV-2-EindV in der Fassung vom 14.01.2022 (GVBl. II Nr. 3/2022) wurden ersatzlos gestrichen.
Meine Bekanntgabe vom 22.01.2022 ist somit gegenstandslos. Die für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages geltenden Schutzmaßnahmen über den Aufenthalt im öffentlichen Raum sind damit entfallen.

Bad Belzig, den 15. Februar 2022


Blasig
Landrat

Gemäß § 1 der Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutzgesetz-Bekanntgabeverordnung -IfSGBekV) vom 12. Februar 2021 (GVBl. II Nr. 17/2021) tritt diese Allgemeinverfügung am Tage nach der Zugänglichmachung auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Kraft.

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