18.05.2018 10:20 Kategorie: Wirtschaft und Arbeit, Landkreis und Verwaltung

Einschränkung des LKW-Verkehrs in Reckahn

Ab dem 23. Mai ist in der Ortslage Reckahn der Gemeinde Kloster Lehnin die Durchfahrt für LKW nur noch aus Brandenburg an der Havel kommend erlaubt


Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung ist in der Ortslage Reckahn der Gemeinde Kloster Lehnin die Durchfahrt für LKW ab dem 23. Mai 2018 (Mittwoch) nur noch in eine Richtung erlaubt. Aus Richtung Bundesstraße B 102, Ortsteil Rotscherlinde kommend, wird die Zufahrt für LKW nur noch bis Krahne (einschl. Fa. Leuer) möglich sein. Eine Weiterfahrt durch Reckahn ist dann nicht mehr gestattet. Aus der Stadt Brandenburg an der Havel kommend bleibt die Regelung unverändert. Damit ist der Ortsteil Reckahn für LKW nur noch aus der Stadt Brandenburg erreichbar. LKW's auf der B 102 aus Richtung Süden kommend müssen nach Brandenburg an der Havel dann die offiziell bestehende Umleitung über die Autobahn nutzen. Für die gesamte Ortslage Reckahn gilt nun die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeugteilnehmer. Damit soll das erhöhte LKW-Aufkommen, welches derzeit auf Grund der Sperrung der Brücke der B 102 bei Brandenburg an der Havel zu verzeichnen ist, minimiert werden. Die Einschränkungen werden mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen am 23.05.2018 gültig und bleiben für die Zeit der LKW-Brückensperrung der B 102 in der Stadt Brandenburg a.d.H. befristet bestehen.

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