08.07.2021 12:47 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Kreis schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein

Als untere Wasserbehörde hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur Begrenzung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern am 23. Juni erlassen - bestehende Erlaubnisse sind ausgenommen


Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern vom 23.06.2021 Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis. Untersagt wird die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zum Zweck der Bewässerung und des Viehtränkens. Die Verfügung gilt seit der Veröffentlichung am 08. Juli 2021 bis zunächst zum 30.10.2021. Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen. Den Wortlaut der Allgemeinverfügung lesen Sie bitte hier - oder in der Fassung der Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 05 / 2021  (PDF) vom 15.07.2021. Zur Seite der Unteren Wasserbehörde Potsdam-Mittelmark

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