31.01.2018 12:32 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung

Ergebnisse der Verkehrsüberwachung im Jahr 2017

Die Zahlen und Statistiken des Jahres 2017 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung durch den Landkreis. Unsere Behörde sieht sich als Unterstützer im Rahmen der Gesamtanstrengungen zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen.


Mobiles Gerät zur Geschwindigkeitskontrolle
Mobiles Gerät zur Geschwindigkeitskontrolle
Ergebnisse der Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark  im Jahr 2017
 
Die mobilen Geschwindigkeitsmessungen erfolgen mit zwei verschiedenen Verkehrsradargeräten, zum einen handelt es sich um den Typ „speedophot“ und zum anderen um den Typ Vitronic PoliScan. Grundlage dafür ist der Messstellenkatalog, der entsprechend der Schwerpunkte des Verkehrsgeschehens in Zusammenarbeit mit den Ämtern und Gemeinden erarbeitet wurde. Die Verkehrsunfallkommission des Landkreises Potsdam-Mittelmark bestätigt den Katalog und passt diesen den ständig neuen Erfordernissen an. Weitere Geschwindigkeitsüberprüfungen an anderen Stellen im Landkreis resultieren aus Anträgen von örtlichen Ordnungsbehörden oder aufgrund von Bürgerhinweisen. Diese Kontrollmessungen dienen auch dazu, den Messstellenkatalog eventuell zu ergänzen.  Wie bereits 2016 wurde auch 2017 verstärkt die Umsetzung des Landesstraßenerlasses - zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand – kontrolliert. In den 18 Ämtern und Gemeinden, in denen der Landkreis den fließenden Verkehr überwacht, gab es im zurückliegenden Jahr insgesamt 1.270 (-83)[1] Kontrollen.
2.989 Stunden lagen den Messungen zu Grunde. Das ergibt gegenüber dem Vorjahreswert ein Minus von 230 Stunden.   Aufteilung nach Geschwindigkeiten: -        231 (-21) Kontrollen im Bereich “weniger als 50 km/h zulässig”,
-        741 (-56) Kontrollen bei “50 km/h zulässig” und
-        298 (-6) Kontrollen im Bereich “mehr als 50 km/h zulässig” 304 Kontrollen (23,9 %) erfolgten außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit wird dem Kontrollauftrag zur Messung an Unfallschwerpunkten entsprochen. Nachstehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung von 2012 bis 2017. Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurden die beiden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte schwerpunktmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung eingesetzt. Hauptanliegen war, mit Überprüfung der Geschwindigkeit vor Grundschulen und Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe,  Schulanfängern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Bei insgesamt 54 Einsätzen wurden
9.361 (-761) Fahrzeuge  erfasst, deren Fahrzeugführer in 517 (-16) Fällen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten. Im Ganzen wurden in Potsdam-Mittelmark im Jahr 2017 bei einem aufgewendeten Zeitumfang  von 2.989 Stunden (-230)  378.982 Fahrzeuge (+430) auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert, mit dem Ergebnis von 29.463 (+307) Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei einer durchschnittlichen Feststellungsquote von 7,8 % erreichte die Gemeinde Seddiner See mit 3,0 % den niedrigsten Wert und die Gemeinde Wiesenburg/Mark mit 17,2 % den höchsten Wert. Bedenklich ist, dass der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen am Fahrzeugaufkommen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist. Die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h über dem Erlaubten liegt im Vergleich zu den insgesamt festgestellten Fahrzeugen prozentual bei 4,1 % und liegt damit um 0,25 % über dem Wert von 2016. Waren es im Jahr 2016  997 Fahrzeuge, so überschritten im vergangenen Jahr  1.204 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h.  

Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden die statistischen Daten für deren Verantwortungsbereich zur Verfügung gestellt. -     Verwarngelder (bis 35,00 €)      24.624 Verstöße                 83,6  %
-     Bußgelder                                  4.839 Verstöße                 16,4  %
-     Gesamt                                   29.463 Verstöße                100,0  %     Sechs Innenteile vom Typ Traffiphot-S und ein Innenteil vom Typ Smart Camera kamen 2017 zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung an folgenden Standorten zum Einsatz:

Neubensdorf  

(50 km/h)

seit 1998

Derwitz

(50 km/h)       

seit 2001
(wechselseitige Anlage)

Groß Kreutz Ausbau   

(50 km/h)     

seit 2003

Kleinmachnow  

(50 km/h)      

seit 2011
(wechselseitige Anlage)

Treuenbrietzen 

(50 km/h)       

nach Instandsetzung 2007

Michendorf 

(70 km/h)

seit 2008

Seddin

(50 km/h)       

seit 2008
(wechselseitige Anlage)

Rogäsen   

(50 km/h)

seit 2012
(wechselseitige Anlage)

Niemegk                                               

(50 km/h)

seit 2014
(wechselseitige Anlage)

Dippmannsdorf

(50 km/h)

seit 2014
(wechselseitige Anlage)

Glindow

(30 km/h von 7:00-19:00/
sonst 50 km/h)

seit 2015
(wechselseitige Anlage)

Seit Dezember 2017 ist die die Anlage in Werder (Havel) OT Glindow mit einem weiteren Innenteil vom Typ Smart Camera ausgestattet.

Insgesamt wurden 2017 7.754.512 (+395.479) Fahrzeuge kontrolliert, von denen 54.429 (+1.275) Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Einsatzzeit der stationären Anlagen lag bei insgesamt 56.248 Stunden an 2.344 Tagen. Das Verhältnis zwischen den kontrollierten Fahrzeugen und den festgestellten Überschreitungen beträgt 0,7 % und weist damit im Vergleich zum Jahr 2016 eine Senkung um 0,02% auf.  

 

2016

2017

absolut

%

Fahrzeuge

7.359.033

7.754.512

+395.479

+5,4

Verstöße

53.154

54.429

+1.275

+2,4

Zur Einhaltung von Ampeln (Lichtzeichenanlagen) wird die Kreuzung B 2 Seddiner See / Abzweig Neuseddin überwacht.     Wie bereits in den Vorjahren blieben 2017 strafbare Handlungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung nicht aus. Insgesamt mussten 27 (-13)  Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam erstattet werden.

 

2014

2015

2016

2017

§ 1 Straßenverkehrsgesetz

0

1

0

0

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz[2]

1

0

1

1

§ 21 Straßenverkehrsgesetz[3]

8

6

10

17

§ 22 Straßenverkehrsgesetz[4]

4

0

29

9

§ 164 Strafgesetzbuch[5]

0

0

0

0

§ 242 Strafgesetzbuch[6]

0

1

0

0

Im Jahr 2017 sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kräder im Vergleich zum Jahr 2016 wieder gesunken.  Durch die gegenwärtige Rechtslage besteht bei stationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen keine Möglichkeit, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Die Anlage erfasst von vorn kein amtliches Kennzeichen, um ein Ordnungswidrigkeiten-verfahren einzuleiten. Die zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben somit ungeahndet. Die Zahl der ausländischen Fahrzeuge, die eine nicht ahndbare Geschwindigkeitsüberschreitung verursachten, ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 wieder gestiegen.    Gegen die Fahrzeugführer dieser Kraftfahrzeuge besteht derzeit keine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und abzuschließen.

Hier finden Sie die Datei mit den grafischen Übersichten
[1]   Angaben in Klammern beziehen sich auf den Vergleich zum Jahr 2016 und geben jeweils die     Differenz wieder. [2] Fahren ohne Versicherungsschutz [3] Fahren ohne Fahrerlaubnis [4] Kennzeichenmissbrauch [5] Falsche Verdächtigung [6] Diebstahl

Zum Seitenanfang