17.04.2020 16:03 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Keine Jagd auf Schalenwild ohne Abschussplan

Die untere Jagdbehörde weist die Jäger darauf hin, dass derzeit ausschließlich die Jagd auf Schwarzwild und Rehwild im Landkreis Potsdam-Mittelmark entsprechend der Jagdzeitenregelungen ohne Abschussplan ausgeübt werden darf.


Bache mit Frischlingen
Die untere Jagdbehörde weist die Jäger darauf hin, dass derzeit ausschließlich die Jagd auf Schwarzwild und Rehwild im Landkreis Potsdam-Mittelmark entsprechend der Jagdzeitenregelungen ohne Abschussplan ausgeübt werden darf. 
Die Bejagung des anderen Schalenwildes (Rot-, Dam- und Muffelwild) ist erst zulässig, wenn die Abschusspläne bestätigt sind.  Der Verordnungsgeber im Land Brandenburg hat im Jahr 2019, den unteren Jagdbehörden die Möglichkeit genommen, einen Termin zur Abgabe der Plananträge vor dem 01.04. festzulegen. Somit konnte eine Bearbeitung und Herbeiführung des gesetzlich geforderten Einvernehmens in der Jagdbeiratssitzung nicht vor dem Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) erfolgen. Hieraus folgt, dass bis auf weiteres keine Entscheidung zu den Plananträgen erfolgen kann.

Hinweis Anglerprüfungen: Das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 44, Fachgebiet Fischerei hat informiert, dass im Land Brandenburg aufgrund der derzeitigen Corona bedingten Kontakt-beschränkungen die Durchführung von Anglerprüfungen vorerst bis zum10.05.2020 untersagt sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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