28.01.2022 12:59 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Bildung und Soziales, Wirtschaft und Arbeit

Erhöhung der Fernwärme- und Strompreise durch die Stadtwerke Bad Belzig Beratungsangebote des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Bürgerinnen und Bürger, die von einer Erhöhung der Fernwärmepreise durch die Stadtwerke Bad Belzig oder auch andere Anbieter betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung vom Jobcenter MAIA oder dem Sozialamt bekommen.


Beratungszentrum im Fläming-Bahnhof
Bürgerinnen und Bürger, die von einer Erhöhung der Fernwärmepreise durch die Stadtwerke Bad Belzig oder auch andere Anbieter betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung vom Jobcenter MAIA oder dem Sozialamt bekommen. Das gilt vor allem für diejenigen Menschen, die bereits Sozialleistungen der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark beziehen.
Für Strompreiserhöhungen gilt das allerdings nicht, da Stromkosten bei LeistungsbezieherInnen nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylBLG im monatlichen Regelsatz enthalten sind. Die monatlichen Stromabschläge und Nachzahlungen müssen in der Regel davon bezahlt werden.
Die Kosten für die Beheizung der Wohnunterkunft werden von Jobcenter oder Sozialamt in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit diese angemessen sind. Die Leistungen für Heizbedarfe umfassen insbesondere

·         die regelmäßigen Voraus- oder Abschlagszahlungen an Vermieter, Energie- und Fernwärmeversorgungsunternehmen

·         eine nach Ablauf der Heizperiode errechnete Nachzahlung sowie

·         die Aufwendungen für die Beschaffung von Heizmitteln (wie Heizöl, Flüssiggas oder festen Brennstoffen) für eine selbstbetriebene Heizungsanlage.

Die tatsächlichen Heizkosten gelten als angemessen und werden ohne weitere Prüfung übernommen, soweit sie die Höchstwerte aus dem aktuellen bundesweiten Heizspiegel nicht überschreiten. Die Erstattung nicht angemessener Kosten der Unterkunft ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.Bürgerinnen und Bürger sollten sich bei Fragen zur Nachzahlung von Fernwärme- und Stromrechnungen an ihre SachbearbeiterInnen im Jobcenter oder Sozialamt wenden. Die Fachleute in der Kreisverwaltung bieten ihnen professionelle Unterstützung und Beratung zu allen Leistungsfragen.Kontaktinformationen erhält man unter folgenden E-Mailadressen: Jobcenter-MAIA@potsdam-mittelmark.de
Sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de
oder telefonisch im Servicecenter:033841/91 800.Betroffene Mieterinnen und Mieter, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen, sich aber die hohen Heizkosten nicht leisten können, haben möglicherweise durch die Erhöhung der Betriebskosten einen Leistungsanspruch.
In diesen Fällen können sie durch die Allgemeine soziale Beratung am Bahnhof in Bad Belzig unterstützt werden.
Die MitarbeiterInnen der Allgemeinen sozialen Beratung sind telefonisch dienstags und donnerstags (9.00 – 17.00 Uhr) unter 033841 449-510 erreichbar.Bernd Schade, Fachbereichsleiter für Soziales in der Kreisverwaltung: „Für die sozial schwächsten unter den von den Preiserhöhungen Betroffenen gibt es im Jobcenter MAIA oder im Sozialamt Unterstützungsmöglichkeiten. Ich kann nur jedem empfehlen, sich bei Fragen an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Sozialamt oder im Jobcenter oder an das Beratungszentrum im Bad Belziger Bahnhof zu wenden.“   

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