09.04.2022 16:49 Kategorie: Landkreis und Verwaltung, Aktuelles, Wirtschaft und Arbeit

Geflügelpest - Aufstallungserlass ist aufgehoben

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark - Anordnung zur Aufstallung des Geflügels und weitere Schutzmaßnahmen - ist nun aufgehoben


Gänse mit Gösseln
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ordnet an: Die Seuchenlage im Land Brandenburg und den angrenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin hat sich entspannt. Es besteht ein vertretbares Risiko für die Aufhebung der Anordnung der Aufstallung. In Brandenburg wurden im Hausgeflügelbereich in den letzten elf Wochen und im Wildvogelbereich in den letzten vier Wochen kein Ausbruch festgestellt.
Aus diesem Grund wird die im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Allgemeinverfügung vom 06. Januar 2022 angeordnete Aufstallungspflicht von Geflügel in Risikogebieten in den nachfolgenden Gemeinden aufgehoben:

  • im Amt Beetzsee die Ortsteile Päwesin und Roskow und Bagow
  • in der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) die Ortsteile Götz und Götzer Berge, Deetz und Schmergow
  • Stadt Werder und die Ortsteile Phöben, Neu Töplitz, Alt Töplitz, Göttin, Kemnitz, und Leest
  • in der Gemeinde Schwielowsee die Ortsteile Geltow, Caputh und Petzow
  • in der Stadt Beelitz die Ortsteile Beelitz und Beelitz–Heilstätten.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Bad Belzig, den 7.04.2022 Dr. Felicitas Taugner                                                
Amtstierärztin Hier finden Sie die Karte mit den betroffenen Gebieten Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf den Seiten des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/




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