Corona: Allgemeinverfügung aufgehoben
Öffentliche Bekanntgabe: Die im Zuge der Corona-Pandemie am 30. September 2022 erlassene Allgemeinverfügung wurde zum 13.02.2023 wieder aufgehoben - Pflicht zur Absonderung entfällt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird die „Vierte Allgemeinverfügung nach § 28 Absatz 1 Satz 1, § 29, § 30 IfSG i.V.m. § 2 Absatz 3 und § 3 BbgGDG i.V.m. § 131 Absatz 1 Satz 1 BbgKVerf zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ vom 30.09.2022 mit Wirkung ab dem 13.02.2023 aufgehoben.
Bad Belzig, 09.02.2023
Marko Köhler
Landrat
Das genannte Dokument finden Sie hier
Weitere Informationen des Gesundheitsministeriums Brandenburg: Aktuelle Regelungen | Coronaportal des Landes Brandenburg