Förderung für Maßnahmen der Denkmalpflege
Die Denkmalpflege soll auch im 2024 gefördert werden. Voraussetzung ist die Bereitstellung der Mittel im Kreishaushalt 2024
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten auch für das Jahr 2024 Mittel für die Denkmalpflege zur Verfügung. Gefördert werden können Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals sowie der Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen dienen.
Sofern Sie diese Mittel für die Denkmalpflege in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie bitte bis zum 31.12.2023 einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (für Maßnahmen der Denkmalpflege) ein.
Bitte beachten Sie, dass dem Antrag der Eigentumsnachweis beizufügen ist.
Für die Bearbeitung sind drei exakte Kostenvoranschläge über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens erforderlich. Zudem sollte bis 31.03.2024 die denkmalrechtliche Erlaubnis bzw. ggf. der notwendige Bauantrag für das entsprechende Objekt gestellt sein.
Den Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege finden Sie unter www.potsdam-mittelmark.de unter der Rubrik Bürgerservice/Dienstleistungen A bis Z.
Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt, dass diese in entsprechender Höhe in den Kreishaushalt 2024 eingestellt und genehmigt werden. Eine Zusage dafür, dass Fördermittel ausgereicht werden können, wird mit dieser Information nicht gegeben.