29.03.2021 16:55 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Geflügelpest - Aufstallpflicht vom 13. Dezember 2020 für PM gilt immer noch!

Fall von Geflügelpest bei Putenbestand in Märkisch-Oderland -Auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark besteht weiterhin ein hohes Risiko, dass sich Hausgeflügel mit der Geflügelpest (Aviäre Influenza) infiziert.


Junger Falke
Geflügelpestvirus auf dem Vormarsch – Schutzmaßnahmen auch für Hobbyhalter besonders wichtig

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Märkisch-Oderland ist der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden rund 10.000 Puten getötet und unschädlich beseitigt. Es ist der neunte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen im Land Brandenburg. Risikoeinschätzung zum Auftreten von Geflügelgrippe (HPAIV H5) im Landkreis Potsdam-Mittelmark Im Landkreis Potsdam-Mittelmark besteht weiterhin ein hohes Risiko, dass sich Hausgeflügel mit der Geflügelpest (Aviäre Influenza) infiziert. In den letzten Wochen wurde das Virus immer wieder bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen, so dass weiterhin verstärkt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen geachtet werden muss, diese entsprechend überprüft und gegebenenfalls optimiert werden sollten. Zurzeit ist der Frühjahrsvogelzug in vollem Gang, so dass durch starke Wanderbewegungen, vor allem durch Gänse, Schwäne, Enten, Taucher, die Viren überregional verbreitet werden können und damit auch Potsdam-Mittelmark stärker betroffen ist. In den Risikogebieten in Potsdam-Mittelmark gilt weiterhin die Aufstallungspflicht. Diese sind in der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom Dezember 2020 aufgeführt. - PDF-Datei
Aber auch in den nicht aufgeführten Regionen, sollte wenn möglich Hausgeflügel zum Schutz gegen die Geflügelgrippe aufgestallt werden. Des Weiteren sollte der sogenannte ambulante Handel mit Geflügel eingestellt werden. Dieser birgt die Gefahr der Verbreitung der Seuche. Das heißt, es sollte vom Kauf von Lebendgeflügel von fahrenden Händlern aus Gründen der Tierseuchenverhütung Abstand genommen werden. Weitere Informationen zu dem Seuchengeschehen in Deutschland finden sie unter folgendem Link: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ Für einige Gemeinden im Landkreis gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 10. Dezember 2020 immer noch (Verfügung und Bekanntmachung hier). Im Einzelnen sind diese Gebiete nachfolgend bezeichnet: Amt Beetzsee · Gemeinde Päwesin mit den Ortsteilen Bagow und Bollmannsruh · Gemeinde Roskow mit den Ortsteilen Lünow, Grabow, Roskow Gemeinde Groß Kreutz (Havel) · Gemeinde Groß Kreutz (Havel) mit den Ortsteilen Götz, Deetz, Schmergow Stadt Werder (Havel) · Gemeinde Werder mit den Ortsteilen Phöben, Neu Töplitz, Alt Töplitz, Göttin, Kemnitz, Leest sowie der Stadt Werder (Havel) Gemeinde Schwielowsee · Gemeinde Schwielowsee mit den Ortsteilen Geltow und Caputh Stadt Beelitz · Gemeinde Stadt Beelitz mit dem Gemeindeteil Beelitz - Heilstätten. Allgemein gelten die folgenden Hinweise:  Ist nicht genügend Stallkapazität vorhanden, kann eine überdachte Voliere so errichtet werden, dass keine Wildvogelkontakte entstehen - auch nicht Exkremente von Wildvögeln in die Voliere eingetragen werden können. Schlachtreifes Geflügel sollte alsbald geschlachtet werden. Krankheitsanzeichen mit mehr als 2% Verlusten oder erhebliches Nachlassen der Legeleistung innerhalb von 2 Tagen sollten sofort dem Hoftierarzt oder dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landkreis Potsdam-Mittelmark - Tel. 03381 533-271 gemeldet werden, auch am Wochenende erreichbar über die Leitstelle Feuerwehr, Tel. 03381 -6230. Amtstierärztin Christine Kraft weist auf die in der Geflügelpest-Verordnung bei der Feststellung der Geflügelpest vorgesehenen Maßnahmen hin. Grundsätzlich gilt: Wer Geflügel hält, also Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben, muss seinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt melden. Es besteht Meldepflicht. Zudem sollte ein Bestandsregister geführt werden. Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet. Es sollte auch kein Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler zugekauft werden. Der Besuch anderer Geflügelbestände soll ebenfalls unterbleiben. Fremde Personen erhalten keinen Zutritt - außer der Tierarzt oder Amtstierarzt. Zum Schutz vor der Geflügelpest sind die hygienischen Maßnahmen von Kleinbetrieben und Hobbyhaltern von Geflügel einzuhalten: Hände sollen unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls gewaschen und desinfiziert werden. Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stall und sollte regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Desinfektionsmittel können im Landhandel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden. Bitte achten Sie auf die Anwendungs- und Entsorgungshinweise. Halter von Hunden und Katzen sollen sicherstellen, dass diese nicht frei herumlaufen und sich den Stallungen nähern. Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden. Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sollten nach jeder Verwendung unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Hier soll nicht nur ein direkter Kontakt, sondern auch ein indirekter durch Kot von Wildvögeln verhindert werden. Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden oder verschlossenen Behältern ist möglich. Eierkartons nur einmal verwenden und entsorgen nach dem Gebrauch. Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) sollten nicht verfüttert werden. Regelmäßig sollen Schadnager in den Stallungen und im Außenbereich bekämpft werden. Insgesamt sollen die Stallungen in einem guten baulichen Zustand sein, um sie leichter reinigen und desinfizieren zu können. Das Team Veterinärwesen ist zuständig für die Tierseuchenbekämpfung, telefonisch unter Tel. 03381 533 271 erreichbar, E-Mail: FB3@Potsdam-Mittelmark.de

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