08.07.2020 12:07 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Information zum Besucherverkehr in der Kreisverwaltung

Der Zugang zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung ist für Besucherinnen und Besucher wieder möglich. Einige Beschränkungen bleiben allerdings bestehen. Bitte beachten Sie, dass beim Besuch eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.


Verwaltungsgebäude Papendorfer Weg 1 in Bad Belzig
Seit März 2020 war - bedingt durch die Corona-Pandemie - der Besucherverkehr in der Kreisverwaltung stark eingeschränkt, viele Beschäftigte waren bzw. sind nach wie vor im Homeoffice tätig und es gelten besondere Arbeitsschutzstandards. Die Kreisverwaltung hat ihren Betrieb inzwischen weitgehend nomalisiert, allerdings gelten noch einige Beschränkungen für den Publikumsverkehr. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie der Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung hat nach wie vor Priorität. Gesetzliche Grundlage ist die momentan gültige Eindämmungs- bzw. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg.

Der Zugang zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung ist für Besucherinnen und Besucher wieder möglich. Gewisse Beschränkungen bleiben allerdings bestehen.
Besucherinnen und Besucher können Termine in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung bis auf weiteres nur nach Voranmeldung wahrnehmen. In dringenden Fällen können Sie telefonische Anmeldungen auch für denselben Tag vereinbaren. Die Terminbestätigung ist weiterhin beim Betreten des Gebäudes vorzulegen. Besucherinnen und Besucher haben sich in einen Anmeldebogen einzutragen und Namen sowie Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse anzugeben. Der Anmeldebogen wird 30 Tage lang im Fachdienst Gesundheit aufbewahrt und dann vernichtet. Besucherinnen und Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Besuches der Kreisverwaltung tragen. Hier die Informationen zum Corona-Geschehen im Landkreis Potsdam-Mittelmark

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