26.03.2021 07:45 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Öffentliche Bekanntgabe

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt das Überschreiten der Inzidenz von 100 (7-Tage/100000 Einwohner) an drei aufeinander folgenden Tagen öffentlich bekannt


Wappen des Landkreises PM
Elektronische öffentliche Bekanntgabe gemäß § 1 der "Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz" vom 12.02.2021 (GVBl. II Nr. 17/2021): Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist am 25.03.2021 die 7-Tage Inzidenz mit 110,8 festgestellt worden, somit überschritt dieser Wert an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 100 (Angabe LAVG Brandenburg, www.kkm.brandenburg.de). Aufgrund § 26 Abs. 2 der 7. Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) des Landes Brandenburg gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark folgende Regelung ab dem Tag nach der Bekanntgabe, Samstag, dem 27. März 2021 für mindestens 14 Tage als bekanntgegeben. Konkret bedeutet das zusammengefasst im Kreis Potsdam-Mittelmark:
  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
  • Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen ist der Einzelhandel des täglichen Bedarfs
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Kindersport in Gruppen ist vollständig untersagt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Nicht betroffen von der Rücknahme sind körpernahe Dienstleistungen.

Hier finden Sie die Information des Landkreises zur Regelung vom 26.03.2021 Zum Text der 7. Eindämmungsverordnung hier

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