11.08.2021 17:42 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Freizeit und Tourismus

Blaualgen beeinträchtigen Badevergnügen

Im Landkreis ist nur noch eine Stelle betroffen, das haben Nachkontrollen ergeben. Das Gesundheitsamt weist mit Infotafel auf Gefahren hin


Badestelle am Schwielowsee
Die am 4. August 2021 Vor-Ort-Begehungen des Gesundheitsamtes mit Probeentnahmen an den Badestellen der Badegewässer haben folgende Beanstandungen ergeben: 1. Strandbad am Klostersee in 14797 Kloster Lehnin Aufgrund der hohen Algen - Blaualgendominanz im gesamten Nichtschwimmerbereich, wurde seitens des Gesundheitsamtes ein Abraten vom Baden ausgesprochen. Das entsprechende Formular wurde vor Ort übergeben. Die Information der Badenden erfolgt ortsüblich. Die Beanstandungen Kleiner Zernsee in Töplitz, Kleiner Zernsee - Phöben und Schwielowsee -  CP "Flottstelle" konnten bei einer Nachkontrolle wieder aufgehoben werden!
In den Badegewässern, im Bereich der Badestellen, kann es im Hochsommer aufgrund verschiedener Ursachen - zum Beispiel starke Sonneneinstrahlung in Verbindung mit erhöhten Nährstoffkonzentrationen- zu einer sichtbaren starken Algen- und/oder Blaualgen-Massenentwicklung kommen. Dies können Besucherinnen und Besucher an einer starken Trübung und Verfärbung des Wassers sowie Einschränkungen der Sichttiefe feststellen. Bestimmte Algen (Blaualgen-Cyanobakterien) können giftig sein. Blaualgen sind erkennbar an einer intensiven grünlichen, grünblauen oder mitunter rötlichen Trübung des Wassers; bei starker Blaualgenblüte an schlieren- oder rahmartigen Schichten/Teppichen auf dem Wasser. Blaualgen-Massenansammlungen sind sehr wind- und witterungsabhängig. Sie können sich sehr schnell auch im Badebereich ansammeln, werden zusammengeschoben oder schwemmen auf und sind deshalb nicht immer im Rahmen der routinemäßigen Überwachung zeitnah durch das Gesundheitsamt zu ermitteln. Vorsorglich sollten Badende die folgenden Verhaltensregeln kennen und beim Auftreten von Blaualgen folgendes beachten:
  • Vermeiden Sie das Baden, wenn Sie bereits in knietiefem Wasser Ihre Füße nicht mehr sehen oder wenn Schlieren/Rahmschichten auf dem Wasser sichtbar sind. 
  • Achten Sie darauf, kein blaualgenhaltiges Wasser zu schlucken.
  • Denken Sie an Kinder und Kleinkinder, die durch ihr Spielverhalten besonders gefährdet sein können. Aus Vorsorgegründen sollen Kinder und Kleinkinder bei einer Blaualgenbelastung nicht mehr im Wasser baden oder am Ufersaum planschen und spielen.
Durch starke Einschränkungen der Sichttiefe können im erforderlichen Fall Rettungsmaßnahmen erschwert werden. Sofern Sie das Baden dennoch nicht unterlassen wollen,
  • wählen Sie einen uferfernen oder nicht belasteten Einstiegsbereich in das Badegewässer und
  • duschen Sie sich nach dem Baden ab und wechseln die Badekleidung.
  • Falls nach dem Baden in stark blaualgenhaltigem Wasser Beschwerden wie Hautreizungen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Atemnot auftreten, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und das Gesundheitsamt informieren.
Blaualgen-Massenentwicklungen können sich innerhalb weniger Stunden oder Tage wieder auflösen, so dass dann wieder gefahrlos und unbeschwert gebadet werden kann. Bei Hinweisen oder Fragen steht Ihnen der Fachdienst Gesundheit unter der unten genannten Rufnummer gern zur Verfügung. Landkreis Potsdam-MittelmarkFachdienst Gesundheit/ Hygiene/UmweltmedizinTelefon: 03381 – 533251, 033841 - 91297

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