07.04.2021 17:17
Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung
Öffentliche Bekanntgabe
Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in Potsdam-Mittelmark ab dem 11.4.2021 wieder aufgehoben
Wappen des Landkreises
Hier die Schritte, die diese Aufhebung erklären:
Am 25.3.2021 war der Wert von 100 zum dritten Mal in Folge überschritten.
Am 26.3.2021 erfolgte die Bekanntmachung
Der 27.3.2021 war der erste Tag der Anordnung.
Der 5. bis 7.4.2021 waren die 10. – 12. Tage, an denen der Inzidenz-Wert unter 100 lag. Mit Ablauf des Tages, der auf den 14. Tag der Anordnung folgt, sind die Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. EindV beendet. Dies ist Samstag, 10.4.2021, 24:00 Uhr. Ab dem 11.4.2021, 0:00 Uhr, gelten wieder § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 (gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum), § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 (Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter), § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 (Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften), § 8 Absatz 1 (Betreibung von Verkaufsstellen des Einzelhandels auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes), § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 (Individualsport), § 23 Absatz 1 (Öffnung von Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts). Die übrigen Regelungen der 7. Eindämmungsverordnung gelten unverändert weiter. Rein vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. Eindämmungsverordnung automatisch in Kraft treten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 wieder überschritten wird.