09.03.2021 14:02
Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Bildung und Soziales
Zuschuss für Abiturienten – das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz
Das Land Brandenburg unterstützt die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien. Antrag kann man beim Landkreis stellen
Schulhof eines Gymnasiums im Landkreis (Foto vor Corona)
- Wohngeld,
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten. Für die Beratung sowie die Bearbeitung des Antrages ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark zuständig (Telefon: 033841/ 91368). Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Potsdam-Mittelmark (www.potsdam-mittelmark.de) unter dem Stichwort: Ausbildungsförderung. Flyer Ausbildungsförderung