25.01.2018 15:36 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Freizeit und Tourismus

Kleinteilige touristische Förderung geht weiter

Für 2018 können ab sofort wieder Anträge zur Förderung der Qualitätsverbesserung bestehender Ferienwohnungen, Ferienzimmer und Pensionen bis zu 20 Betten gestellt werden.


Unterkunft Mühle Gräben
Unterkunft Mühle Gräben
Für 2018 können ab sofort wieder Anträge zur Förderung der Qualitätsverbesserung bestehender Ferienwohnungen, Ferienzimmer und Pensionen bis zu 20 Betten gestellt werden. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark übernimmt im Rahmen des Förderprogramms für kleinteilige touristische Maßnahmen bis zu 50% der Kosten, max. 5.000 € !  Die Zielstellung des 2009 beschlossenen Förderprogramms sind Gästeunterkünfte in verlässlicher, geprüfter Qualität. Um welche Anforderungen es sich dabei handelt, können Vermieter dem Hinweisblatt zum Antragsformular sowie den Kriterien für die Klassifizierung entnehmen. Diese ist nach der Realisierung des beantragten Projektes als Qualitätsnachweis zu erbringen.Die Tourismusverbände Fläming und Havelland sowie das Tourismusamt der Gemeinde Schwielowsee sind im Landkreis zur Klassifizierung von Ferienzimmern, Ferienwohnungen und -häusern berechtigt und geben im Vorfeld eines Förderantrages gern Auskunft.   Die Beratung zum Förderprogramm und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Auftrag des Landkreises durch die Lokale Aktionsgruppe Fläming- Havel.
Kontakt:         
LAG Fläming-Havel e.V.
                        Uta Hohlfeld, Schlossstraße 1b
                        14827 Wiesenburg/Mark, Tel. 033849 9019 48
 
                       ktm@remove-this.flaeming-havel.deDie Unterlagen und Bedingungen für die Antragstellung sind im Internet unter http://www.potsdam-mittelmark.de/de/freizeit-tourismus/tourismusinformationen/tourismusfoerderung/ abrufbar oder können bei der LAG Fläming-Havel unter ktm@remove-this.flaeming-havel.de angefordert werden.

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