05.05.2021 15:19 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Aufstallpflicht aufgehoben - Allgemeinverfügung erlassen

Trotz der Aufhebung besteht auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark weiterhin ein Risiko, dass sich Hausgeflügel mit der Geflügelpest infiziert. Auch künftig ist Achtsamkeit bei Geflügelhaltern gefragt.


Junger Falke
Geflügelpestvirus - Schutzmaßnahmen bleiben auch für Hobbyhalter wichtig
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark besteht ein Risiko, dass sich Hausgeflügel mit der Geflügelpest (Aviäre Influenza) infiziert. In den Risikogebieten in Potsdam-Mittelmark galt die Aufstallungspflicht. Diese war in der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom Dezember 2020 aufgeführt. - PDF-DateiDiese Verfügung ist durch die Allgemeinverfügung vom 5. Mai 2021 aufgehoben - siehe PDF-Datei. Weitere Informationen zu dem Seuchengeschehen in Deutschland finden sie unter folgendem Link: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ Im Einzelnen sind die bisher betroffenen Gebiete nachfolgend bezeichnet: Amt Beetzsee · Gemeinde Päwesin mit den Ortsteilen Bagow und Bollmannsruh · Gemeinde Roskow mit den Ortsteilen Lünow, Grabow, Roskow Gemeinde Groß Kreutz (Havel) · Gemeinde Groß Kreutz (Havel) mit den Ortsteilen Götz, Deetz, Schmergow Stadt Werder (Havel) · Gemeinde Werder mit den Ortsteilen Phöben, Neu Töplitz, Alt Töplitz, Göttin, Kemnitz, Leest sowie der Stadt Werder (Havel) Gemeinde Schwielowsee · Gemeinde Schwielowsee mit den Ortsteilen Geltow und Caputh Stadt Beelitz · Gemeinde Stadt Beelitz mit dem Gemeindeteil Beelitz - Heilstätten. Das Team Veterinärwesen ist zuständig für die Tierseuchenbekämpfung, telefonisch unter Tel. 03381 533 271 erreichbar, E-Mail: FB3@Potsdam-Mittelmark.de

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