28.02.2023 12:59 Kategorie: Aktuelles, Startseite

Verkehrsüberwachung im Landkreises Potsdam-Mittelmark 2022

Die Zahlen und Statistiken des Jahres 2022 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung durch den Landkreis.


Der Landkreis Potsdam – Mittelmark ist auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBGBB) in eigener Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hauptanliegen sind hierbei die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen - Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – sowie die Sicherung von Spiel- und Schulwegen. Gemäß Geschäftsverteilung und Aufgabengliederungsplan werden diese Aufgaben durch den Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr wahrgenommen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt sowohl mobil, als auch stationär.

Für die mobile Geschwindigkeitsmessung wurde ein Verkehrsradargerät vom Typ Traffistar S 350m sowie ein Verkehrsradargerät vom Typ Vitronic PoliScan eingesetzt. Die Kontrollen erfolgten vorrangig an Messstellen gemäß Katalog, jedoch auch an Schwerpunkten, die durch die örtlichen Ordnungsbehörden mitgeteilt wurden. Hierbei ging es vorrangig um Kontrollmessungen zur eventuellen Aufnahme in den Messstellenkatalog. Wie bereits 2021 wurde auch 2022 verstärkt die Umsetzung des Landesstraßenerlasses - zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand – kontrolliert.

In den 18 Ämtern und Gemeinden, in denen die Überwachung des fließenden Verkehrs durch den Landkreis erfolgt, gab es im zurückliegenden Jahr insgesamt 987 (+13) Kontrollen. Die effektive Messzeit betrug 2.422 Stunden und lag damit 8 Stunden unter dem Vorjahreswert. 

Aufteilung nach Geschwindigkeiten:

  • 316 (+75) Kontrollen im Bereich “weniger als 50 km/h zulässig”,
  • 538 (-40) Kontrollen bei “50 km/h zulässig” und
  • 133 (-22) Kontrollen im Bereich “mehr als 50 km/h zulässig”

Außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgten 138 Kontrollen (14,0 %) und damit die Umsetzung des Auftrages zur Messung an Unfallschwerpunkten. Nachstehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung von 2017 bis 2022.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch zu Beginn des Schuljahres 2021 / 2022 überwiegend vor Grund- und Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Bei insgesamt 62 Kontrollen vor Schulen im Landkreis wurden 14.523 (+1.867) Fahrzeuge kontrolliert. 500 (-228) Fahrzeugführer hielten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

Zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 wurden die beiden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte schwerpunktmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung eingesetzt. Hauptanliegen war, mit Überprüfung der Geschwindigkeit vor Grundschulen und Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe, Schulanfängern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Bei insgesamt 60 Einsätzen wurden
14.523 (+1.867) Fahrzeuge erfasst, deren Fahrzeugführer in  500 (-228) Fällen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten.

Im Ganzen wurden in Potsdam-Mittelmark im Jahr 2022 bei einem aufgewendeten Zeitumfang von 2.422 Stunden (-8) 266.298 Fahrzeuge (-1.046) auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert, mit dem Ergebnis von 17.486 (-301) Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bei einer durchschnittlichen Feststellungsquote von 6,6 % erreichte die Gemeinde Seddiner See mit 1,5 % den niedrigsten Wert, die Gemeinde Wiesenburg/Mark mit
12,8 % den höchsten Wert. Somit ist der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen am Fahrzeugaufkommen im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichgeblieben ist.

Die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h über dem Erlaubten liegt im Vergleich zu den insgesamt festgestellten Fahrzeugen bei 2,8 % und liegt damit um 0,3 % unter dem Wert von 2021. Waren es im Jahr 2021 noch 549 Fahrzeuge so überschritten 2022 insgesamt 484 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h. 
Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden die statistischen Daten für deren Verantwortungsbereich zur Verfügung gestellt.

-     Verwarngelder                         11.795 Verstöße                   67,4  %
-     Bußgelder                                 5.693 Verstöße                   32,6  %
-     Gesamt                                  17.486 Verstöße                   100 %

 


Hintergrund für die deutliche Abweichung des Verhältnisses zwischen Verwarn- und Bußgeldern zum Vorjahr ist Änderung des Bußgeldkataloges (BKatV-Novelle), welche am 9. November 2021 in Kraft getreten ist. Bereits eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 16 km/h wird mit einem Bußgeld geahndet, Punkte in Flensburg kassiert man dafür noch nicht.
Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung erfolgte regelmäßig mit fünf Innenteilen vom Typ Traffiphot-S und vier Innenteilen vom Typ Smart Camera an folgenden Standorten:

 

Neubensdorf  

 
 

(50 km/h)

 
 

seit 1998

 
 

Derwitz

 
 

(50 km/h)       

 
 

seit 2001
(wechselseitige Anlage)

 
 

Groß Kreutz Ausbau   

 
 

(50 km/h)     

 
 

seit 2003

 
 

Kleinmachnow  

 
 

(50 km/h)      

 
 

seit 2011
(wechselseitige Anlage)

 
 

Treuenbrietzen 

 
 

(50 km/h)       

 
 

seit 2007

 
 

Michendorf 

 
 

(70 km/h)

 
 

seit 2008

 
 

Seddin

 
 

(50 km/h)       

 
 

seit 2008
(wechselseitige Anlage)

 
 

Rogäsen   

 
 

(50 km/h)

 
 

seit 2012
(wechselseitige Anlage)

 
 

Niemegk                                               

 
 

(50 km/h)

 
 

seit 2014
(wechselseitige Anlage)

 
 

Dippmannsdorf

 
 

(50 km/h)

 
 

seit 2014
(wechselseitige Anlage)

 
 

Glindow

 
 

(30/50 km/h)

 
 

seit 2015
(wechselseitige Anlage)

 
 

Werder (Havel)

 
 

(50 km/h)

 
 

seit  2019
(wechselseitige Anlage)

 
 

Wusterwitz

 
 

(30/50 km/h

 
 

seit 2020 (wechselseitige Anlage)

 

 

In der Vergangenheit standen sechs Innenteile vom Typ Traffiphot-S zur Verfügung. Eines dieser Innenteile wurde entwendet. Bedauerlicherweise ist ein Ersatz nicht möglich, da dieser Typ nicht mehr bereitgestellt werden kann.

Insgesamt wurden 2022 8.413.099 (+536.538) Fahrzeuge kontrolliert, von denen 37.897 (+1.730) Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Einsatzzeit der stationären Anlagen lag bei insgesamt 76.599 Stunden an 3.192 Tagen. Das Verhältnis zwischen den kontrollierten Fahrzeugen und den festgestellten Überschreitungen beträgt 0,45 % und weist damit im Vergleich zum Jahr 2021 eine Senkung um 0,01 % auf.

 

 

 
 

2021

 
 

2022

 
 

absolut

 
 

%

 
 

Fahrzeuge

 
 

7.876.561

 
 

8.413.099

 
 

+536.538

 
 

+6,8

 
 

Verstöße

 
 

36.167

 
 

37.897

 
 

+1.730

 
 

+4,78

 

 

Wie bereits in den Vorjahren blieben 2022 strafbare Handlungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung nicht aus. Insgesamt mussten 11 (-4) Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam erstattet werden.

 

 

 

 
 

2019

 
 

2020

 
 

2021

 
 

2022

 
 

§ 1 Straßenverkehrsgesetz

 
 

6

 
 

0

 
 

0

 
 

0

 
 

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz[1]

 
 

0

 
 

0

 
 

0

 
 

0

 
 

§ 21 Straßenverkehrsgesetz[2]

 
 

14

 
 

6

 
 

13

 
 

10

 
 

§ 22 Straßenverkehrsgesetz[3]

 
 

18

 
 

3

 
 

2

 
 

1

 
 

§ 164 Strafgesetzbuch[4]

 
 

0

 
 

0

 
 

0

 
 

0

 
 

§ 242 Strafgesetzbuch[5]

 
 

0

 
 

0

 
 

0

 
 

0

 

 

Im Jahr 2022 sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kräder im Vergleich zum Jahr 2021 deutlich gesunken.

Durch die gegenwärtige Rechtslage besteht bei stationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen keine Möglichkeit, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Die Anlage erfasst von vorn kein amtliches Kennzeichen, um ein Ordnungswidrigkeiten-verfahren einzuleiten. Die zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben somit ungeahndet.

Die Zahl der ausländischen Fahrzeuge, die eine nicht ahndbare Geschwindigkeits-überschreitung verursachten, ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr erneut weiter gestiegen. Die Krux ist, dass Großbritannien in Folge des Brexits nicht mehr am grenzüberschreitenden Austausch von Informationen teilnimmt und Halterdaten nicht mehr angefordert werden können. Gegen die Fahrzeugführer dieser Kraftfahrzeuge besteht derzeit keine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und abzuschließen.
 

Die Zahlen und Statistiken des Jahres 2022 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung durch den Landkreis. Unsere Behörde sieht sich als Unterstützer im Rahmen der Gesamtanstrengungen zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen, zur Gewährung eines sicheren Straßenverkehrs und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern vor Schäden im Straßenverkehr.


 

 

 


[1] Fahren ohne Versicherungsschutz

[2] Fahren ohne Fahrerlaubnis

[3] Kennzeichenmißbrauch

[4] Falsche Verdächtigung

[5] Diebstahl

 



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