25.03.2022 14:46 Kategorie: Landkreis und Verwaltung

Volksbegehren - Frist endete am 11. April 2022

Noch bis zum 11. April 2022 findet im Land Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘“ statt.


Volksbegehren lief bis 11. April In der Zeit vom 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 fand im Land Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘“ statt. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 11.04.2022, 16:00 Uhr durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder auch durch briefliche Eintragung auf Eintragungsscheinen bei ihrer zuständigen Kommune unterstützt werden. Näheres dazu ist durch die örtlichen Abstimmungsbehörden öffentlich bekannt gemacht worden. Die Stimmkreise für Volksbegehren werden analog der Wahlkreise für Landtagswahlen geführt. Für den Landkreis Potsdam-Mittelmark existieren somit folgende Stimmkreise mit den dazugehörigen Städten, Gemeinden und Ämtern: Stimmkreis 16: Amt Beetzsee, Amt Wusterwitz, Amt Ziesar, Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Gemeinde Kloster Lehnin, Stadtteile Görden und Plaue von der Stadt Brandenburg a. d. H.; Stimmkreis 18: Stadt Beelitz, Stadt Bad Belzig, Stadt Treuenbrietzen, Amt Brück, Amt Niemegk, Gemeinde Michendorf, Gemeinde Seddiner See ,Gemeinde Wiesenburg/Mark; Stimmkreis 20: Stadt Teltow, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Stahnsdorf, Gemeinde Nuthetal , Stimmkreis 19 (hierfür zuständig ist die Landeshauptstadt Potsdam): Stadt Werder (Havel), Gemeinde Schwielowsee - und Orts- bzw. Stadtteile Bornim, Bornstedt, Eiche, Fahrland, Golm, Groß Potsdam) Glienicke, Grube, Marquardt, Nedlitz, Neu Fahrland, Sacrow, Satzkorn und Uetz-Paaren der Landeshauptstadt Potsdam; Mehr Informationen zu dem Volksbegehren hier (Link)



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