02.09.2022 13:43

Entwurf der Verordnung zum Naturschutzgebiet Bogendüne Renneberge liegt aus

Der ausgelegte Entwurf einer Rechtsverordnung ist die Grundlage zur Unterschutzstellung der Bogendüne Renneberge als Naturschutzgebiet. Während der Auslegungsfrist können Betroffene Bedenken und Anregungen beim Landkreis Potsdam-Mittelmark vorbringen.


Beteiligung bei Unterschutzstellungen nach § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 9 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) Der ausgelegte Entwurf einer Rechtsverordnung ist die Grundlage zur Unterschutzstellung der Bogendüne Renneberge als Naturschutzgebiet. Während der Auslegungsfrist können Betroffene Bedenken und Anregungen vorbringen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes). Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, das Gebiet der „Bogendüne Renneberge“ in einem förmlichen Verfahren durch den Erlass einer Rechtsverordnung als Naturschutzgebiet festzusetzen. Beim Durchlesen des Verordnungsentwurfs beachten Sie bitte folgende Hinweise: 1. Lesen Sie den Verordnungstext bis zum Ende. Beachten Sie insbesondere auch die Regelungen zum Geltungsbereich (§ 2) und zu den zulässigen Handlungen (§ 5). Letztere nehmen bestimmte Nutzungen, Befugnisse und Handlungen von den Verboten aus. 2. Bedenken und Anregungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle vorzubringen. Haben sie einen Grundstücksbezug, sind Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer mitzuteilen. Link: https://www.potsdam-mittelmark.de/nc/de/buergerservice/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/

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