22.12.2020 16:45 Kategorie: Aktuelles, Landkreis und Verwaltung, Startseite

Vorinformation über die Vergabe von Verkehrsleistungen

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über Verkehrsleistungen im Busverkehr im Teilnetz 2 als Gesamtleistung


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Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark über Verkehrsleistungen im BusverkehrTeilnetz 2Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über Verkehrsleistungen im Busverkehr im Teilnetz 2 als Gesamtleistung. Die Vergabe erfolgt als Inhouse-Geschäft auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat der Landkreis eine Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Vorinformation definiert zugleich die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Zudem legt die Vorinformation fest, dass die Vergabe als Gesamtleistung beabsichtigt ist (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Das vollständige Dokument finden Sie hier-PDF-Datei

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