Bürgerservice
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Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis veranstaltet und vermittelt werden. Öffentlich veranstaltete Tombolas stellen auch Glücksspiel dar.
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Bitte unbedingt beachten!
Im Land Brandenburg ist die Waffenbehörde beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und nicht(!) bei der jeweiligen Kreisverwaltung angesiedelt.
Für den Bereich des Landkreises Potsdam-Mittelmark nimmt die Polizeidirektion ...