Öffentliche Bekanntmachungen und Interessenbekundungen
Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark über Verkehrsleistungen im öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadt- und Regionalverkehr
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 3 ÖPNVG Brandenburg i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH, direkt zu vergeben (Betreiber).
Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadt- und Regionalverkehr auf dem Gebiet des Landkreises. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8.
Hierzu gehören Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m.
- § 42 PBefG (Linienverkehre),
- § 43 PBefG (Sonderformen des Linienverkehrs),
- § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre).
Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat der Landkreis eine Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Vorinformation definiert zugleich die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG).
Das vollständige Dokument finden Sie hier als PDF-Datei.
Nahverkehrsplan
Das Verkehrsangebot im Landkreis ist weiterhin an den Vorgaben des jeweils gültigen Nahverkehrsplans auszurichten. Die aktuelle Fassung sowie die Fortschreibung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 finden Sie hier: