Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024

Information zur Umsetzung der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur (Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024) vom 30. Juli 2021.

1. Ziel der Förderung


Die künftige Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung gehört zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und wird allein aus demografischen Gründen weiter steigen.

Neben Maßnahmen der Fachkräftesicherung, zur Prävention von Pflegebedürftigkeit sowie zu einer besseren Steuerung der zur Verfügung stehenden Ressourcen ist eine strukturelle Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur notwendig.

Zur gezielten investiven Förderung dieser pflegerischen Angebote leistet das Land Brandenburg aufgrund des Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetzes (ZiFoG) einen freiwilligen Beitrag nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (VV/VVG-LHO).

2. Gegenstand der Förderung

Zuwendungen können gewährt werden für die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen.

Kurzzeitpflege

Vorrangig gefördert werden Projekte, in denen mehrere Plätze der Kurzzeitpflege im Sinne der §§ 71 ff. SGB XI oder des § 39c SGB V in einer räumlich und fachlich-organisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden. Eine Anbindung an ein Krankenhaus oder an eine stationäre Pflegeeinrichtung ist möglich.

In bereits bestehenden Einrichtungen kann zudem die Schaffung neuer einzelner, ausschließlich für die Kurzzeitpflege genutzter Plätze gefördert werden, sofern hierfür Investitionsmaßnahmen getätigt werden.

Tages- oder Nachtpflege

Vorrangig gefördert werden Plätze der Tages- oder Nachtpflege im Sinne von §§ 71 ff. SGB XI in Regionen, in denen aufgrund geringer Bevölkerungsdichte und langer Anfahrtswege der Betrieb einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung mit besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden ist, damit auch dort eine wohnortnahe Versorgung erfolgen kann.

Bereits bestehende Strukturen der Tages- und Nachtpflege sollen nach Möglichkeit nicht durch die neuen Investitionen benachteiligt werden.

Möglich sind Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb notwendigen Gebäude und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen oder zu ergänzen sowie die einmalige Anschaffung der für den Betrieb erforderlichen Verbrauchsgüter (Erstausstattung).

Verbrauchsgüter, die gemäß § 82 Absatz 1 SGB XI in den Vergütungen für Pflegeleistungen und den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung berücksichtigungsfähig sind, sind davon ausgeschlossen. Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken sowie für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern sind nicht förderfähig.

3. Leistungsort

Die Leistung ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark zu erbringen.

4. Leistungszeitraum

Die Leistung kann bis zum 31.12.2024 bezogen werden.

5. Verfahren

Eine Antragstellung ist bis spätestens 30.11.2024 möglich.

Trägerinnen und Träger, die Interesse an der Schaffung neuer zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege haben, können dieses Interesse dem Landkreis Potsdam-Mittelmark – Fachdienst Soziales und Wohnen anzeigen. Die Kontaktdaten lauten:

                                    Landkreis Potsdam-Mittelmark

                                    Fachdienst Soziale Leistungen

                                    Niemöller Str. 1

                                    14801 Bad Belzig

                                    E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de

                                    Tel:     033841-91379

Die entsprechenden Antragsunterlagen werden Ihnen dann seitens des Fachdienst Soziales und Wohnen zugesendet.

Offensive "Aktiv sein im Alter"

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark wendet sich gezielt an Bürgerinnen und Bürger ab dem 55. Lebensjahr und spricht damit die „Generation 50+“ an. Die Offensive „Aktiv sein im Alter“ soll Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Potsdam-Mittelmark animieren, Angebote und Aktivitäten vor Ort selbst zu entwickeln und im Sinne einer generationenübergreifenden Arbeit zu veranstalten.

1. Projekte

Der Landkreis ruft auch im Jahr 2022 wieder zur Projektinitiative auf, mit der Zielstellung, die Begegnung und die Identität vor Ort zu stärken und ein generationenübergreifendes Miteinander zu beleben. Eine Jury wählte mittlerweile eine Vielzahl an innovativen Projekten aus und unterstützte diese mit Sach- oder auch Honorarkosten. Konzeptideen für das Jahr 2022 können beim Landkreis Potsdam-Mittelmark eingereicht werden. Formulare für die Beantragung erhalten Sie direkt über den Fachdienst Soziales und Wohnen oder hier als Download (Antragsformular Projektskizze).

Ansprechpartnerin im Fachdienst Soziales und Wohnen:
Frau Daniela Berlin
Telefon: 033841 91-368

sozialamt@potsdam-mittelmark.de

2. Förderung von Bildungsveranstaltungen oder Kursen

Ziel ist es, dass Angebote auch in kleineren Orten stattfinden können. Zu vielfältigen Themen werden vom Landkreis Potsdam-Mittelmark Bildungsangebote, Themenabende oder Vorträge vermittelt und finanziert. In Anspruch nehmen können diese Veranstaltungen alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 55. Lebensjahr. Grundvoraussetzung ist eine Teilnehmerzahl von 5 Personen und ein Veranstaltungsraum vor Ort. Selbstverständlich haben auch Altenhilfeeinrichtungen die Möglichkeit, diese Angebote in ihren Einrichtungen zu organisieren. Die Bewohner sollen den gleichen Zugang zu frei wählbaren Themen haben, wie Menschen, die in der Häuslichkeit leben und sich selbst beispielsweise im Gemeinderaum organisieren können.
Rufen Sie in unserer Koordinierungsstelle an! Lassen Sie sich zu Themen beraten (Themenpool) oder bringen Sie eigene Wünsche mit. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht notwendig! Angesprochen fühlen sollen sich auch Kursanbieter, die wir gern in unseren Anbieterpool aufnehmen möchten.

Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle:
Frau Monika Haferkamp
Telefon: 03381 2099728
aktivsein-imalter@t-online.de

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