"Mein Nachbar nebenan" - Geflüchtete in PM - Fragen und Antworten
„Wie werden Asylbewerber im Landkreis Potsdam–Mittelmark untergebracht?“
Zurzeit betreibt der Landkreis Potsdam–Mittelmark mehrere Übergangswohnheime, die in den 4 Planungsregionen (x) des Kreises verteilt sind, also in Teltow, Stahnsdorf (1), in Neuseddin, Michendorf und Werder (Havel) (2) sowie in Bad Belzig (4). Asylsuchende und Geflüchtete leben aber auch zunehmend in gemieteten Wohnungen.
„Nach welchen Kriterien erfolgt die Wahl eines Standortes für ein Asylbewerberheim?“
Der Landkreis suchte seit 2015 landkreisweit nach geeigneten Immobilien und Wohnungen. Diese sollten folgende Kriterien erfüllen:
- Bebaute Grundstücke mit Gebäuden, die als Gemeinschaftsunterkunft nutzbar sind (geeignete Bausubstanz, Sicherheitsanforderungen erfüllbar)
- Unbebaute Grundstücke mit bereits bestehendem Bauplanungs- und Baurecht
- Erforderliche Infrastruktur
- Mobilität: Die Entfernung zur nächsten Haltestelle des ÖPNV soll 2.000 m nicht überschreiten
- Soziale Infrastruktur: KITA und Schule sowie die nächste Einkaufsgelegenheit müssen mit ÖPNV erreichbar sein
- Medizinische Infrastruktur: Allgemeinmediziner und Kinderarzt sollen mit dem ÖPNV erreichbar sein.
„Wie werden Asylbewerber sozial betreut?
In den Übergangseinrichtungen gibt es Sozialarbeiter, die direkt für Asylbewerber Hilfe zur Selbsthilfe leisten, sie bei Behördengängen unterstützen und sie für das neue Lebensumfeld vorbereiten und begleiten.
„Wer sorgt für die Sicherheit der Asylbewerber und der Anwohner?"
Die Übergangseinrichtungen sind rund um die Uhr mit Wachschutz besetzt. Für jedes Heim gibt es die Hausordnung und ein Sicherheitskonzept. Die allermeisten Asylbewerber verhalten sich zudem unauffällig. Sie suchen Ruhe und Sicherheit, um ihr zukünftiges Leben eigenständig organisieren zu können. Natürlich kommt es innerhalb eines Heimes auch durch Enge und den unterschiedlichen Nationalitäten zu Spannungen und Rivalitäten. Es hat sich aber gezeigt, dass durch ausreichende Betreuung und Akzeptanz im Ort ein gutes Miteinander zwischen Flüchtlingen und Anwohnern möglich ist.
„Wie werden Asylbewerber medizinisch betreut?“
Asylbewerber erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen eine medizinische Behandlung. Traumatisierte Flüchtlinge erhalten Therapien in speziellen Therapiezentren. In der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten die Asylbewerber eine umfangreiche medizinische Untersuchung und notwendige Impfungen, bevor sie dem Landkreis zugewiesen werden.
„Warum verlassen so viele ihre Heimat ?“
Dort, wo die Geflüchteten herkommen, herrscht entweder Krieg oder sie werden verfolgt, gefoltert oder diskriminiert. Jeder Mensch will in keinem Land leben, in dem man in akuter Lebensgefahr ist. Eine Entscheidung, sich auf die Flucht zu begeben, trifft man nicht freiwillig, sondern nur, wenn man keinen anderen Ausweg mehr sieht.
„Einige Flüchtlinge bleiben nicht lange hier, warum sollen sie integriert werden?"
Geflüchtete sind, ob sie länger oder kürzer in unserem Landkreis bleiben, bei uns willkommen. Gerade wenn man verfolgt wurde und direkt nach der Flucht in eine neue, unbekannte Umgebung kommt, ist es wichtig, sich willkommen zu fühlen. Wenn die neu Zugezogenen in eine Gemeinde oder Stadt kommen, sind sie Einwohner dieses Ortes. Die Sprache ist die Brücke des Zurechtkommens in einem fremden Land. Der Landkreis bietet Sprachkurse an. Aufgrund der Aufnahme von vielen Geflüchteten in unserem Landkreis sind alle Sprachvermittlungen, sei es ein organisierter Konversationskurs durch EhrenamtlerInnen oder ein richtiger Sprachkurs erste Schritte der Möglichkeit sich besser kennenzulernen und voneinander zu erfahren und zu lernen.
Hinweis: Angebot für Qualifizierung für ehrenamtliche SprachmittlerInnen - die Teilnahme ist kostenlos.
Näheres unter: Email: Christian.Oeter@fazit-brb.de - oder unter der Telefonnummer: 0331-9676257
„Steigt die Kriminalität, wenn mehr Flüchtlinge in die Gemeinden unseres Landkreises kommen?"
Vor Inbetriebnahme einer Einrichtung in unserem Landkreis werden Sicherheitskonferenzen mit der Kommune, der Polizei, der Feuerwehr, des Gesundheitsamtes, der Verantwortlichen im Landkreis und anderen Beteiligten durchgeführt. Die Polizei hat bis jetzt bestätigen können, dass die Kriminalität in den Regionen, wo Standorte von Übergangswohnheime sind, nicht gestiegen ist. Geflüchtete sind nicht mehr oder weniger kriminell als deutsche StaatsbürgerInnen. Sie sind auch nicht bessere oder schlechtere Menschen.
"Warum haben die Geflüchteten Handys, schicke Kleidung und Geld?"
Der Kontakt eines Flüchtlings mit seiner Familie, die in Kriegsgebieten lebt, ist wichtig. Jeder Mensch möchte wissen, wie es seiner Familie oder Angehörigen geht. Ein internetfähiges Handy ist dazu ein normales - und oft einziges - Kommunikationsmittel. Es ist für Flüchtlinge oft der einzige Weg mit ihren Familien in Kontakt zu bleiben. Flüchtlinge haben auch nicht mehr Geld zur Verfügung als Hartz IV-EmpfängerInnen. Die Kleidung, mit der Flüchtlinge in unser Land gekommen sind, ist oft die einzige, die sie während der Flucht mitnehmen konnten. Manche gehen in die Kleiderkammern in unserem Landkreis oder bekommen Kleidung von BürgerInnen.
„Flüchtlinge werden von unserem Steuergeld finanziert“
Die Aufnahme und Unterbringung sowie Sozialleistungen kosten natürlich Geld. Menschenrechte sind aber nicht gegen Geld aufzurechnen. Menschen in unserem Land haben Grundrechte. Darüber können wir froh und dankbar sein. Jedem anderen Menschen, egal wo er herkommt, sollten wir das auch zugestehen.
„Für Flüchtlinge werden Unterkünfte schnell saniert, aber für unsere Schulen und Kitas sind keine Mittel da...?“
Unterkünfte für Geflüchtete sind sehr notdürftig eingerichtet. Nach den Mindestbedingungen des Landes Brandenburg stehen jedem Flüchtling nur 6 qm zur Verfügung. In den Räumen leben daher oft 4 oder 6 Personen zusammen - und dies über einen längeren Zeitraum.
Es gibt Gemeinschaftsküchen und sanitäre Einrichtungen.
Die Enge und die Dauer der Unterbringung sind für Geflüchtete sehr schwer auszuhalten. Es sind bislang zu wenige Wohnungen im Landkreis vorhanden. Die Finanzierung für die Sanierung von Unterkünften für Flüchtlinge wird vom Land finanziert. Auch der Bund hat Geld zur Verfügung gestellt. Die Sanierung von Schulen ist dagegen als eine kommunale Aufgabe zu finanzieren. Jedes Flüchtlingskind ist grundsätzlich schulpflichtig. Das Land Brandenburg stellt zusätzliche Lehrkräfte für die Schule oder einer Willkommensklasse zur Verfügung.
Wenn ich helfen möchte, was kann ich tun?"
Das Allerwichtigste ist die Begegnung mit Geflüchteten und dies mit Offenheit und Hilfsbereitschaft. Zeigen Sie in Ihrem Umfeld, dass Sie keine Vorurteile haben und Sie geflüchtete Menschen willkommen heißen.
Reden Sie mit Menschen in Ihrem Umfeld: Freunde, Arbeitskollegen, damit keine Gerüchte oder Vorurteile entstehen.
Wer sich selbst engagieren möchte, ist herzlich eingeladen. In der ehrenamtlichen Arbeit in einem Übergangswohnheim sind einige notwendige Formalitäten notwendig.
Unter der Rubrik "Hilfe für Flüchtlinge" können Sie sich informieren.
Im Landkreis Potsdam–Mittelmark hat sich in jeder Gemeinde, in der eine Übergangseinrichtung liegt, eine "Willkommens AG" gebildet. Wenden Sie sich an Ihre Kommune.