Aktuelles
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt Mittel zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen bereit. Die Richtlinie, den Antrag und die konkreten Förderbedingungen finden Sie im Downloadcenter unten.
Richtlinie zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen (KTM-Richtlinie)
Bereits am 8.10.2009 hat der Kreistag Potsdam-Mittelmark die Richtlinie zur Förderung von kleinteiligen Maßnahmen im Tourismus zur Verbesserung der Qualität beschlossen. Am 17.03.2022 wurde sie in überarbeiteter Form erneut durch den Kreistag bestätigt.
Es können dafür Vorhaben im Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Förderung eingereicht werden. Die Anträge werden nur in originalschriftlicher Form angenommen. Eingänge per Fax und E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung vorhandener Übernachtungskapazitäten, Campingplätzen, Rastplätzen, Wasserwanderrastplätzen, Kneippbecken sowie zur Schaffung von Wohnmobilstellplätzen.
Die Neuschaffung von Übernachtungskapazitäten ist nicht mehr förderfähig.
Der Fördersatz für 2024 eingereichte Projekte beträgt max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und max. 5.000 € pro Projekt.
Die Höchstförderung pro Antragsteller für alle Anträge innerhalb der Richtlinie im Zweckbindungszeitraum von sechs Jahren beträgt 10.000 EUR.
Beratung / Ansprechpartner
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung:
Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e. V.
Kontakt: Friedrich-Ebert-Straße 24, 14827 Wiesenburg/Mark
Telefon: 033849 901948
Telefax: 033849 901951
E-Mail: ktm@ flaeming-havel.de
Internet: www.flaeming-havel.de
Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark:
Fachdienst Digitale Infrastruktur und Wirtschaft
Kontakt: Frau Burmeister
Telefon: 033841 91-638
anika.burmeister@potsdam-mittelmark.de
Ausführliche Informationen zum Fachdienst Wirtschaftsförderung finden Sie hier.