Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum Landtag am 22. September 2024 zugelassen
Wahlvorschläge zur Wahl des 8. Landtages Brandenburg für die Wahlkreise 16, 18 und 20 zugelassen
Auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 37 der Brandenburgischen Landeswahlverordnung wurden zur Wahl der Abgeordneten des 8. Landtages Brandenburg am 22. September 2024 die folgenden Personen in den Wahlkreisen 16, 18 und 20 zugelassen:
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. August 2024 die folgenden Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 zugelassen. Sie werden hiermit gemäß § 30 Abs. 3 Brandenburgisches Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 37 Brandenburgische Landeswahlverordnung bekannt gemacht.
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