Verkehrsüberwachung im Jahr 2023

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBG BB) in eigener Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hauptanliegen sind hierbei die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen - Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – sowie die Sicherung von Spiel- und Schulwegen. Gemäß Geschäftsverteilung und Aufgabengliederungsplan werden diese Aufgaben durch den Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr wahrgenommen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt sowohl mobil, als auch stationär.

Für die mobile Geschwindigkeitsmessung wurde ein Verkehrsradargerät vom Typ Traffistar S 350m sowie ein Verkehrsradargerät vom Typ Vitronic PoliScan eingesetzt. Die Kontrollen erfolgten vorrangig an Messstellen gemäß Katalog, jedoch auch an Schwerpunkten, die durch die örtliche Ordnungsbehörden mitgeteilt wurden. Hierbei ging es vorrangig um Kontrollmessungen zur eventuellen Aufnahme in den Messstellenkatalog. Außerdem erfolgt verstärkt die Überwachung auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 70 km/h liegt.

In den 18 Ämtern und Gemeinden, in denen die Überwachung des fließenden Verkehrs durch den Landkreis erfolgt, wurden insgesamt 1051 (+64)¹ Kontrollen durchgeführt. Die effektive Messzeit betrug 2.529 Stunden und lag damit 107 Stunden über dem Vorjahreswert.

Aufteilung der Kontrollen nach Geschwindigkeiten:

  • 298 (- 18) Kontrollen im Bereich  „weniger als 50 km/h zulässig”
  • 568 (+ 30)  Kontrollen bei “50 km/h zulässig” und
  • 185 (+ 52)  Kontrollen im Bereich  "mehr als 50 km/h zulässig”

203 Kontrollen (19 %) wurden außerhalb geschlossener Ortschaften durchgeführt. Damit wird dem Kontrollauftrag zur Messung an Unfallschwerpunkten entsprochen. Nachstehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung von 2018 - 2023.

Abbildung 1: Übersicht der Jahre 2018 - 2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 überwiegend vor Grund- und Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Bei insgesamt 56 Kontrollen vor Schulen im Landkreis wurden 10.458 (- 4.067) Fahrzeuge kontrolliert. 446 (- 54) Fahrzeugführer hielten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 bei einer Messzeit von 2.529 Stunden (+ 107) im Landkreis Potsdam-Mittelmark 276.920 Fahrzeuge (+ 10.622) auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Dabei wurden 17.288 (- 198) Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Bei einer durchschnittlichen Feststellungsquote von 6,24 % erreichte die Gemeinde Seddiner See mit 2,6 % den niedrigsten Wert, die Gemeinde Wiesenburg/Mark mit 10,8 % den höchsten Wert. Es ist festzustellen, dass der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen am Fahrzeugaufkommen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig zurückgegangen ist.

Die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h über dem Erlaubten liegt im Vergleich zu den insgesamt festgestellten Fahrzeugen bei 3,3 % und liegt damit um 0,5% über dem Wert von 2022. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 565 Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h festgestellt, im Jahr 2022 waren es 484 Fahrzeuge.
 

Abbildung 2: Verhältnis Verwarnungen/Bußgelder bei der mobilen Kontrolle

Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung erfolgte regelmäßig mit fünf Innenteilen vom Typ Traffiphot-S und vier Innenteilen vom Typ Smart Camera an folgenden Standorten: 

Neubensdorf             (50 km/h), seit 1998
Derwitz                      (50 km/h), seit 2001 (wechselseitige Anlage)
Groß Kreutz Ausbau (50 km/h), seit 2003
Kleinmachnow          (50 km/h), seit 2011 (wechselseitige Anlage)
Treuenbrietzen          (50 km/h), nach Instandsetzung 2007
Rogäsen                    (50 km/h), seit 2012 (wechselseitige Anlage) 
Michendorf                (70 km/h), seit 2008 
Seddin                       (50 km/h), seit 2008 (wechselseitige Anlage) 
Niemegk                    (50 km/h), seit 2014 (wechselseitige Anlage) 
Dippmannsdorf         (50 km/h), seit 2014 (wechselseitige Anlage)
Glindow                     (30/50 km/h), seit 2015 (wechselseitige Anlage)
Werder (Havel)         (50 km/h), seit 2019 (wechselseitige Anlage)
Wusterwitz                (30/50 km/h), seit 2020 (wechselseitige Anlage)

Insgesamt wurden 2023 9.028.420 (+ 615.321) Fahrzeuge kontrolliert, von denen 36.981 (- 916) Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Einsatzzeit der stationären Anlagen lag bei insgesamt 71.701 Stunden an 2.988 Tagen. Das Verhältnis zwischen den kontrollierten Fahrzeugen und den festgestellten Überschreitungen beträgt 0,41 % und weist damit im Vergleich zum Jahr 2022 eine Senkung um 0,04 % auf. 
 

   2022  2023 absolut%
Fahrzeuge 8.413.099 9.028.420   + 615.321 + 7,3
Verstöße      37.897      36.981   -         916  - 2,4

Im Jahr 2023 sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kräder im Vergleich zum Jahr 2022 wieder deutlich gestiegen.

Durch die gegenwärtige Rechtslage besteht bei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen keine Möglichkeit, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Die Anlage erfasst von vorn kein amtliches Kennzeichen, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben somit ungeahndet.

 

Abbildung 3: Nicht geahndete Verstöße von Krädern

Die Zahl der ausländischen Fahrzeuge, die eine nicht ahnbare Geschwindigkeitsüberschreitung verursachten, ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 wieder gesunken.

 

Abbildung 4: Geschwindigkeitsüberschreitung ausländischer Fahrzeuge

Gegen die Fahrzeugführer dieser Kraftfahrzeuge besteht derzeit keine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und abzuschließen.

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¹ Angaben in Klammern beziehen sich auf den Vergleich zum Jahr 2022 und geben jeweils die Differenz wieder.

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