untere Jagdbehörde
Aufgaben der unteren Jagdbehörde:
Die untere Jagdbehörde ist zuständig für die Umsetzung des Jagdrechtes nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) und dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG).
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Festsetzung von Abschussplänen, die Erteilung von Jagdscheinen, der behördliche Jagdschutz sowie die Überwachung der Durchführung von Jägerprüfungen. Weiterhin ist die untere Jagdbehörde Aufsichtsbehörde für die Jagdgenossenschaften und sie unterstützt die Hegegemeinschaften bei ihren Aufgaben.
ACHTUNG!
Ab 01.06.2024 neue jagdrechtliche Regelungen im Land Brandenburg > BbgJagdDV mit Änderung vom 22.05.2024
siehe auch neue Jagdzeiten unten unter > Informationsmaterialen <
Dienstleistungen
- Abschussplan für Schalenwild
- Bejagung im befriedeten Bezirk - Erteilung der Gestattung
- Jagdaufsicht / Jagdschutz
- Jagderlaubnis / Anzeige und Eintragung in Jagdschein
- Jagdgenossenschaft - Aufsicht durch Untere Jagdbehörde/Satzung
- Jagdpacht / Anzeige und Eintragung in Jagdschein
- Jagdschein - Erteilung / Verlängerung
- Jagdstatistik - Formblätter und Termine/Digitale Streckenerfassung
- Jägerprüfung - Zulassung / Prüfungsteilnahme
- Schweißhundeführer - Bestätigung
- Verweis zu Waffenangelegenheiten / Waffenrecht / Waffenbehörde
Informationsmaterialen
Kontakt
Leitung: Herr Strunz
Besucheradresse:
14776 Brandenburg an der Havel
Potsdamer Straße 18
Telefon: Sachbearbeiter: Herr Dietz: 03381 53-3124 Herr Strauß: 03381 53-3324
E-Mail: jagd-fischerei@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Montag, 9 - 12 Uhr
Donnerstag, 9 - 12 Uhr
Weiterführende Links
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/coronasituation/faq-jagd/
Übersicht Verwaltungsstruktur