Ehrenamtliche Vormundschaft

 

Ehrenamtliche(r) Vormund*in – gesetzliche(r) Vertreter*in eines Kindes oder Jugendlichen (Mündel)

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft für ein Kind/Jugendlichen erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich für die Bedürfnisse eines fremden Kindes zu öffnen. Die Übernahme einer Vormundschaft ist zumeist auf Dauer angelegt; eine längerfristige Bereitschaft ist erforderlich. Gleichermaßen erfordert der Umgang mit Kindern, Herkunftseltern und anderen Bezugspersonen Feinfühligkeit und Klarheit.

Ein Vormund

  • trifft Lebensentscheidungen für sein Mündel z.B. in Bezug auf Lebensort/Lebensumfeld, Schulausbildung/Berufsausbildung, Freizeit/Sport/Urlaub, Gesundheit/Therapien/Operationen, Umgang/Besuche, Vermögen/Unterhalt
  • setzt sich für persönliche Belange des Kindes/des Jugendlichen ein
  • vertritt deren rechtliche Interessen
  • respektiert deren Wünsche
  • sorgt für optimale Förderung und Erziehung
  • der Landkreis PM bietet informelle (Einzel)Beratungen zum Thema ehrenamtliche Vormundschaft, Grund – und Aufbauschulungen (Qualifikationen), Beratung und Unterstützung während der Ausübung einer ehrenamtlichen Vormundschaft sowie regelmäßige Fachgespräche und Austauschtreffen

Voraussetzungen/Anforderungen

Folgende Voraussetzungen sollten Sie als ehrenamtlicher Vormund mitbringen:

  • Sie sind bereit, ein langjähriges und kontinuierliches, verantwortungsvolles Engagement zu übernehmen
  • Sie haben eine wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen.
  • Sie sind in der Lage, sich offen mit anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen auseinanderzusetzen
  • Sie sind bereit zur Akzeptanz und Auseinandersetzung mit der Geschichte des Kindes/Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie.
  • Sie sind bereit zur Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, dem Jugendamt und anderen Behörden und Institutionen.
  • Sie verfügen über Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft zur Vertretung der Interessen des Mündels
  • Sie sind kritikfähig und bereit zur Reflexion des eigenen Handelns als Vormund
  • Sie können mit Enttäuschungen umgehen und auch Entscheidungen anderer respektieren.
  • Sie haben ausreichende zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zum Mündel
  • Sie sind physisch und psychisch gesund.
  • Sie leben in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen.

Spezifische Anforderungen

  • erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG (kostenlos mit Unterstützung durch den Landkreis)
  • Führerschein (wünschenswert)
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Grund- und Aufbauqualifikationen

Wir bieten

  • informelle (Einzel)Beratungen zum Thema ehrenamtliche Vormundschaft,
  • Grund – und Aufbauschulungen (Qualifikationen),
  • Beratung und Unterstützung während der Ausübung einer ehrenamtlichen Vormundschaft
  • regelmäßige Fachgespräche und Austauschtreffen
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Tätigkeitsnachweise
  • Aufwandspauschale (geltend zu machen beim zuständigen Familiengericht)

Kontakt

Landkreis Potsdam – Mittelmark
Dezernat Kinder Jugend und Familie
Fachdienst Kinder – und Jugendhilfe
Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Einzelvormundschaften
Frau Seidlitz
Tel: 033841/91747 o. 0151/74237051
E-Mail:
angela.seidlitz@remove-this.potsdam-mittelmark.de
oder     jugendamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

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