Der Alltag in der Pflegefamilie
Pflegefamilien haben auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes Anspruch auf Beratung und werden durch die Mitarbeiter/-innen der Gemeinsamen Fachstelle Pflegekinderdienst (PKD) der Stadt Potsdam und des Landkreises PM unterstützt. Sie haben als Pflegeeltern feste Ansprechpartner für Fragen, die das Pflegekind und das Pflegeverhältnis betreffen und Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes und mit anderen Behörden wie Kita, Schule, Ärzte, Therapeuten sowie in Krisen- und Konfliktsituationen.
Gemeinsam mit den Mitarbeitern des PKD bereiten Sie die regelmäßig stattfindenden Hilfeplangespräche vor und erhalten Unterstützung bei der Erstellung der Entwicklungsberichte des Kindes. Der PKD begleitet Sie zu den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Die Mitarbeiterinnen des PKD kommen regelmäßig zu Ihnen zu Hausbesuchen und haben Kontakt zu den Pflegekindern.
Bedenken Sie, je mehr und zeitnah die Mitarbeiterinnen des PKD mit der aktuellen Situation des Pflegekindes und Ihrer Pflegefamilie vertraut sind, desto schneller können Sie hilfreiche Unterstützung erhalten. Pflegeeltern sind verpflichtet, alle wichtigen Ereignisse das Kind und die Pflegefamilie betreffend, dem Jugendamt mitzuteilen (Unfälle, Krankenhausaufenthalte, Trennung, Wohnungswechsel usw.) und dem Jugendamt gegenüber Auskünfte zu erteilen.
Bei der Aufnahme eines Pflegekindes in Ihre Familie schließen Sie einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem Jugendamt ab, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Pflegepersonen und Jugendamt) regelt. Von den sorgeberechtigten Personen des Pflegekindes erhalten Sie eine schriftliche Vollmacht, in der Sie berechtigt werden, in bestimmten Angelegenheiten des täglichen Lebens den Personensorgeberechtigten zu vertreten. Zu den Aufgaben von Pflegeeltern gehört auch, die Beziehung des Pflegekindes zu seinen Eltern zu erhalten und mit zu gestalten (durch Besuchskontakte, Telefonate, Briefe, Biografiearbeit). Die Art und Häufigkeit der Umgänge des Kindes mit den Eltern und anderen Familienangehörigen regelt der Hilfeplan. Sie haben als Pflegefamilie in der Regel regelmäßig Kontakt zu den Eltern des Pflegekindes und sollten in der Lage sein, sich auf diese besondere Situation einstellen zu können und das Kind vor, während und nach den Umgängen gut zu begleiten. Dabei erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen des PKD.
Pflegeeltern müssen dem Jugendamt wichtige Ereignisse mitteilen (z. B. ernstliche Erkrankungen oder Unfälle, beabsichtigte Wohnungswechsel, Ehescheidungen oder Trennungen) und Auskünfte erteilen. Das Jugendamt überprüft während des Pflegeverhältnisses auch, ob die Pflegeeltern eine dem Wohl des Kindes förderliche Erziehung weiterhin gewährleisten (§ 37 Abs. 3 SGB VIII). Ist das Wohl des Pflegekindes gefährdet und sind die Pflegeeltern nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so wird das Jugendamt den Pflegevertrag kündigen bzw. die Erlaubnis widerrufen (§ 44 Abs. 3 SGB VIII).