Eignung / Bewerberverfahren

Voraussetzungen, um Pflegeeltern zu werden

Die Vollzeitpflege sichert für einen unbestimmten Zeitraum die Betreuung und Pflege von Kindern in familiärer Umgebung. Sie kommt in Betracht, wenn Kinder kurz- oder längerfristig nicht in ihrer ursprünglichen Familie bleiben können. Das Zusammenleben mit einem Pflegekind ist eine interessante, aber auch herausfordernde Aufgabe. Sie sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz besonderen Geschichte einlassen können. Dazu gehört das Kind entsprechend seinen Bedürfnissen zu fördern und zu unterstützen, viel Verständnis und Einfühlungsvermögen aufzubringen für die besondere Situation des Pflegekindes und kooperativ mit Ämtern und Behörden, insbesondere dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zusammen zu arbeiten. Wenn Sie Interesse an dieser spannenden Aufgabe haben, dann benötigen Sie eine besondere Erlaubnis des Jugendamtes für diese Tätigkeit. Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnort. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Pflegekinderdienst auf und verabreden einen Termin für ein Infogespräch.

Es gibt mehrere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Dazu zählen die formale und die persönliche Eignung für diese Aufgabe:

  • Sie können sich als Familie, Paar oder als Einzelperson bewerben.
  • Bei einer dauerhaften Unterbringung von Pflegekindern sollte mindestens einer der Bewerber/-innen ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen und das Alter sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Bei Erreichung der Volljährigkeit des Pflegekindes sollten Sie nicht älter als 67 Jahre sein.
  • Sie sollten über ausreichenden Wohnraum für die Aufnahme eines Pflegekindes verfügen.
  • Sie sollten in gesicherten wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten.
  • Pflegekinder benötigen viel Zeit und Aufmerksamkeit. Daher sollte einer der Bewerber/-innen nicht voll berufstätig sein. Die volle Berufstätigkeit beider Bewerber schließt die Aufnahme eines Pflegekindes aus.
  • Sie sollten körperlich und geistig gesund sein.
  • Grundvoraussetzung ist, dass Sie eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Behörden und der Herkunftsfamilie des Kindes, insbesondere mit den Eltern des Kindes mitbringen.
  • Sie sollten bereit sein, an Fortbildungen für Pflegeeltern und Supervisionen teilzunehmen.
  • Ihre Eignung als Pflegeeltern wird im Bewerberverfahren vom Pflegekinderdienst geprüft. Die Zeitspanne vom ersten Informationsgespräch bis zum Abschluss des Bewerberverfahrens beträgt ca. 9 Monate. Sie müssen die Bereitschaft mitbringen, Ihre Familie dem Jugendamt in persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen gegenüber zu öffnen und müssen bereit sein, am Bewerberseminar teilzunehmen und verschiedene Unterlagen vorlegen.
  • Die Gespräche dienen dazu, dass wir Sie als Familie besser kennenlernen und Ihre persönliche und pädagogische Eignung für diese Aufgabe überprüfen und einschätzen können.
  • Die Aufnahme eines Kindes ist erst nach erfolgreichem Abschluss des Bewerberverfahrens und der Bestätigung Ihrer Eignung als Pflegeeltern durch den Pflegekinderdienst möglich.

 

Bewerberverfahren

Infogespräch
In einem ersten Informationsgespräch erhalten Sie einen ersten Überblick, u. a.

  • über den rechtlichen Rahmen,
  • über die Voraussetzungen, Pflegeeltern zu werden,
  • über den Ablauf und die Inhalte des Bewerberverfahrens,
  • über das Bewerberseminar,
  • über die notwendigen Unterlagen für das Bewerberverfahren.

Das Informationsgespräch ist unverbindlich. Entscheiden Sie sich im Anschluss daran für eine Bewerbung als Pflegeeltern, beginnt das Bewerberverfahren.

Bewerberverfahren
Das Bewerberfahren wird von 2 Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes durchgeführt. Das Bewerberverfahren beinhaltet:

  • ca. 4-5 persönliche Gespräche zwischen Ihnen als Bewerber und den Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes,
  • ein Hausbesuch,
  • die Absolvierung des Bewerberseminars,
  • Erfahrungsaustausch mit einer erfahrenen Pflegefamilie,
  • verschiedene Unterlagen: ärztliches Attest, erweitertes Behördenführungszeugnis nach § 30 von allen zum Haushalt gehörenden volljährigen Personen, Einkommensnachweis/Nachweis über Schulden und Verbindlichkeiten, Lebensbericht, Fragebogen des Pflegekinderdienstes.

Die vollständige Einreichung der Unterlagen und die Teilnahme an den Gesprächen und am Bewerberseminar sowie die persönliche und pädagogische Eignung sind grundlegende Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung des Bewerberverfahrens.

Die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes treffen am Ende des Bewerberverfahrens die Entscheidung, ob und für welches Kind bzw. welche Pflegeform Sie als Pflegeeltern geeignet sind und erstellen dazu ein Profil der Pflegefamilie. Dieses wird im Abschlussgespräch mit Ihnen besprochen. Das Profil ist Grundlage für den danach folgenden Vermittlungsprozess.

 

Vermittlungsprozess

Wie kommt das Pflegekind in die Pflegefamilie?
Wenn Sie als Pflegeeltern bestätigt sind, beginnt die Wartezeit. Wie lange diese Wartezeit sein wird, kann im Vorfeld nicht bestimmt werden.

Der Pflegekinderdienst erhält von den Sozialarbeitern/-innen des Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes die Anfragen, für ein bestimmtes Kind eine passende Pflegefamilie zu suchen.

Damit die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes eine geeignete und passende Pflegefamilie auswählen können, erfragen Sie alle wichtigen zur Verfügung stehenden Informationen über das Kind, und dessen Hilfebedarf, die derzeitige Situation, die Unterbringungsgründe, die Wünsche und Vorstellungen der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten, die wahrscheinliche Dauer der Unterbringung und die Frage des Umgangs des Kindes mit seiner Herkunftsfamilie.

Das Team des Pflegekinderdienstes entscheidet dann gemeinsam, welche Pflegefamilie für dieses Kind geeignet sein könnte. Der für die Pflegefamilie zuständige Mitarbeiter/-in des Pflegekinderdienstes informiert die potentiellen Pflegeeltern. Die Pflegeeltern erhalten erste Informationen über das Kind, die Herkunftssituation, die geplanten Kontakte zwischen Kind und Herkunftsfamilie, zu voraussichtlichen Dauer der Unterbringung. Können die Pflegeeltern grundsätzlich eine Aufnahme des Kindes vorstellen, lernen sich Eltern/Sorgeberechtigte und Pflegeeltern in der Regel im Jugendamt kennen. Danach lernen die Pflegeeltern das Kind kennen. Können sich alle Beteiligten eine Aufnahme des Kindes vorstellen, beginnt die Kennlern- und Anbahnungsphase zwischen Kind und Pflegeeltern.

Vor dem Übergang des Kindes in die Pflegefamilie findet in der Regel ein Hilfeplangespräch (§ 36 SGB VIII) mit allen Beteiligten statt, in dem alle wichtigen Verabredungen (Hilfebedarf, Ziele, Aufgaben, Umgangsregelung, medizinische Erfordernisse…) und der Hilfebeginn bzw. die Dauer der Hilfe besprochen werden. Die Pflegeeltern erhalten alle wichtigen Unterlagen des Kindes wie z. B. gelbes Vorsorgeheft, Krankenkarte, Geburtsurkunde, Impfausweis, Kinderausweis. Das Jugendamt schließt mit den Pflegeeltern den Pflegevertrag ab und die Pflegeeltern erhalten eine Vollmacht des/der Sorgeberechtigten.

Während des gesamten Vermittlungsprozesses werden Sie als Pflegeeltern durch den Pflegekinderdienst beraten und begleitet.

Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern

Pflegeeltern müssen Ihre Probleme nicht alleine lösen. Auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes haben Pflegeeltern und Pflegekinder Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes. Sie erhalten konkrete Unterstützung und Beratung durch regelmäßigen Austausch oder Begleitung des Pflegekinderdienstes zu wichtigen Terminen, z. B. in die Schule oder Kita, zu Arztbesuchen, bei der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, bei Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, in Krisen oder Konfliktsituationen.

Die Mitarbeiter/-innen des PKD besuchen Sie und das Pflegekind regelmäßig zu Hause. Die Pflegekinder werden altersentsprechend begleitet.

Bedenken Sie, dass der/die Berater/-in Sie nur unterstützen kann, wenn er/sie mit der aktuellen Situation bzw. Problemen in der Familie und mit dem Kind vertraut ist. Dies erfordert viel gegenseitiges Vertrauen und eine hohe Kooperationsbereitschaft sich zu öffnen und auch Hilfe und Rat annehmen zu können.

Es findet halbjährlich bzw. jährlich ein Hilfeplangespräch im Jugendamt mit allen Beteiligten zur Entwicklung des Kindes und zum weiteren Hilfebedarf statt. Dem Jugendamt stehen in schwierigen Situationen verschiedene Möglichkeiten der zusätzlichen Unterstützung der Pflegeeltern und Pflegekinder zur Verfügung. Welche Unterstützung geeignet ist, wird im Rahmen der halbjährlichen bzw. jährlichen Hilfeplanung mit allen Beteiligten besprochen und gegebenenfalls bewilligt.

Die Mitarbeiter/-innen des PKD bereiten mit Ihnen die Hilfeplangespräche vor. Pflegeeltern erstellen im Vorfeld der Gespräche einen Einschätzungsbogen über die Entwicklung des Kindes. Der PKD begleitet die Pflegeeltern zum Hilfeplangespräch.

Pflegeeltern erhalten vom Pflegekinderdienst regelmäßig Fortbildungsangebote im Rahmen von Pflegeelternabenden, Fachtagungen, Pflegeelternstammtischen, Gruppen- und Einzelsupervisionen für Pflegeeltern, Pflegefamilienwochenenden und Pflegefamilientreffen.

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