Auf dem Weg zum Baurecht

Die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des Verwaltungsstandortes soll durch einen Bebauungsplan nach § 30 BauGB geschaffen werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat daher am 15.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Verwaltungsstandort“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand im April 2021 statt.

Zudem hat sich der Lenkungsausschuss für die Durchführung eines 2-stufigen Wettbewerbverfahrens entschlossen. Das Verfahren bestand aus einem städtebaulichen Ideenwettbewerb und einem nichtoffenen Realisierungswettbewerb. Ziel des Ideenwettbewerbes war es herauszufinden, wie eine Bebaubarkeit des Grundstückes unter Beachtung der unterschiedlichen Belange (Naturschutz, Denkmalschutz, Nutzerbedarf und des ermittelteten Bauvolumens) umsetzbar ist und welche Ansätze als vielversprechend eingestuft werden. Im sich anschließenden Realisierungwettbewerb mit 12 Teilnehmenden stand dann neben den räumlich architektonischen Faktoren die Umsetzbarkeit des Nutzerbedarfsprogrammes im Vordergrund.

Am 14.05.2024 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz der Satzungs- und Abwägungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verwaltungsstandort in Beelitz-Heilstätten, Straße nach Fichtenwalde/Südlicher Paracelsusring“ Stadt Beelitz, OT Beelitz-Heilstätten mit Stand vom März 2024 mehrheitlich beschlossen.

Ebenso wurde der dem Bebauungsplan zugrundliegende Städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Beelitz und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark gebilligt. Im Vertrag werden insbesondere die Regelungen zur Erschließung, ergänzende Regelungen zum Bauvorhaben und den Baumaßnahmen im Plangebiet, die aus denkmalpflegerischen Gründen erforderlich sind geregelt, aber auch die Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich Waldersatz, die Sicherung artenschutzrechtlicher Maßnahmen, die ökologische Baubegleitung und das Monitoring sowie die Maßnahmen für das Schutzgut Boden, die aufgrund altlastenbedingter schädlicher
Bodenveränderungen erforderlich sind und die Kostentragung geregelt.

Die Verfahrensunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans wurden noch im Mai 2024 der höheren Verwaltungbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgreicher Genehmigung und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Beelitz tritt der Bebauungsplan in Kraft. Damit wären die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den dann folgenden Bauantrag erfüllt. Die Einreichung des Bauantrags für den Verwaltungsneubau ist für Oktober 2024 vorgesehen.

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