Unsere Dienstleistungen

Sie suchen qualifizierte und zuverlässige Mitarbeiter?

Die Suche nach geeigneten Mitarbeitern ist für Sie als Unternehmer oft langwierig und aufwendig. Weniger Schulabgänger und fehlende Fachkräfte machen es immer schwieriger, Personal zu finden, das zu Ihrem Unternehmen passt.
Wir helfen Ihnen gern dabei – für Sie völlig kostenlos.

Der Arbeitgeberservice des Landkreises Potsdam-Mittelmark bietet folgende Dienstleistungen:

Weitere Informationen zum Eingliederungszuschuss finden Sie hier.

Unser Service-Versprechen

  • persönliche Beratung, gern auch bei Ihnen vor Ort
  • minimaler bürokratischer Aufwand
  • Rückruf-Service binnen 48 Stunden
  • unser Service ist für Sie kostenfrei 

Probieren Sie es!
Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf, per E-Mail an
arbeitgeberservice@remove-this.potsdam-mittelmark.de
oder über unsere Service-Telefonnummer 033841 91-800

Ihre Ansprechpartner*innen im AGS

Natürlich können Sie unsere Mitarbeiter im Arbeitgeberservice auch direkt kontaktieren. Um für alle Arbeitgeber ein regionales, persönliches Angebot mit kurzen Wegen vorhalten zu können, stehen wir Ihnen an vier Standorten zur Verfügung:

für die Postleitzahlen 14806, 14822, 14823, 14827, 14828, 14929    

in Bad Belzig, Brücker Landstr. 22 b
Frau Reinecke, Telefon 033841 91-846
Frau Henschel, Telefon 033841 91-847
Fax 033841 91-892

für die Postleitzahlen 14550, 14770-14776, 14778, 14789, 14793, 14797, 14798

in Brandenburg an der Havel, Potsdamer Straße 18
Frau Tietz, Telefon 03381 533-419
Frau Jechow, Telefon 03381 533-422
Fax 03381 533-489

für die Postleitzahlen 14467, 14469, 14471, 14476, 14542, 14547, 14548, 14552, 14554

in Werder (Havel), Am Gutshof 1 - 6
Frau Cammin, Telefon 03327 739-431
Frau Röber, Telefon 03327 739-451
Fax 03327 739-490

für die Postleitzahlen 14473, 14478, 14480, 14482, 14513, 14532, 14558

in Teltow, Lankeweg 4
Herr Mehl, Telefon 03328 318-284
Frau Rduch, Telefon 03328 318-483
Fax 03328 318-490

Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschüsse bieten die Möglichkeit eines finanziellen Nachteilausgleichs für den Arbeitgeber, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht entspricht. Die grundlegenden Fördermerkmale des Eingliederungszuschusses, erschwerte Vermittlung und Minderleistung, sind dabei zwingende Voraussetzung für eine Förderung. Die Höhe der Förderung wird über den erforderlichen Ausgleich der Minderleistung bestimmt.

Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss beantragen möchten, sprechen Sie Ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice an und senden Sie dann bitte diesen Fragebogen vollständig ausgefüllt und vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers an den Arbeitgeberservice der MAIA zurück. 

Für die Förderung von Leiharbeitsverhältnisse mit einem Eingliederungszuschuss gelten besondere Bedingungen. Näheres dazu können Sie in unserem Merkblatt nachlesen.

Flyer Eingliederungszuschuss

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