Kosten für Unterkunft und Heizung

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark, Jobcenter MAIA, berücksichtigt bei der Bedarfsberechnung die Kosten für Unterkunft und Heizung für Bürgergeld-Empfänger, sofern diese angemessen sind.

Wohnkosten

Wohnen Sie zur Miete, wird Ihre Bruttokaltmiete berücksichtigt (siehe Tabelle).

Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen. Die Angemessenheitsgrenze ist analog der Bruttokaltmiete. Nicht dazu gehören die Tilgungsraten.

Neben den Wohnkosten können die tatsächlichen Heizkosten (siehe Tabelle) übernommen werden, soweit sie die vorgegebenen Werte nicht übersteigen. Dies gilt sowohl für Heizkostenvorauszahlungen als auch für Beschaffungskosten und Nachzahlungsbeträge aus einer Heizkostenabrechnung.

Je nach Art der Beheizung übernimmt das Jobcenter bei Bedarf die monatlichen Abschlagszahlungen oder die Anschaffungskosten für Brennmaterial (Öl, Kohle, Holz) in dem Monat, in dem ihre Vorräte aufgebraucht sind. In der Regel kann einer Bevorratung mit Brennmaterial für den laufenden Bewilligungsabschnitt zugestimmt werden.
 

Was passiert bei unangemessenen Kosten der Unterkunft?

Liegen Ihre tatsächlichen Kosten über den angemessenen Kosten, werden Sie durch das Jobcenter MAIA schriftlich darauf hingewiesen und aufgefordert, Ihre Unterkunftskosten innerhalb von sechs Monaten zu senken.

Bemühungen zur Kostensenkung sind z.B. Verhandlungen mit dem Vermieter, sparsamer Verbrauch von Wasser/ Abwasser und Heizkosten, Meldung in der Wohnungsvermittlung, Beantragen eines Wohnberechtigungsscheines, Eintragung auf Wartelisten der örtlichen Wohnungsbaugesellschaften, Internet- und Zeitungsrecherche, Bewerbungen auf Inserate.

Nachweise der Bemühungen sind spätestens bei Abgabe des Weiterbewilligungsantrages vorzulegen. Werden keine Nachweise über Bemühungen innerhalb der 6 Monate eingereicht oder sind die unternommenen Bemühungen nicht ausreichend, werden unter Umständen nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

Die komplette Geschäftsanweisung zu den Kosten der Unterkunft und die Anlagen können Sie hier herunterladen:  

Geschäftsanweisung zu den Kosten der Unterkunft
Anlage Heizspiegel
Anlage Stromanteil

Was gilt als angemessene Wohnkosten? (Stand: 01.01.2025)

Umzug

Falls Sie beabsichtigen, in eine andere Wohnung umzuziehen, beantragen Sie bitte vor Abschluss eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung zur Übernahme der neuen Unterkunftskosten. Dieser Antrag sollte rechtzeitig - mindestens jedoch 4 Wochen vorher – gestellt werden.

Die Zusicherung beantragen Sie beim Jobcenter MAIA, wenn Sie innerhalb des Landkreises Potsdam-Mittelmark umziehen oder von außerhalb in den Landkreis Potsdam-Mittelmark ziehen wollen. Beabsichtigen Sie, von Potsdam-Mittelmark in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zu ziehen, müssen Sie die Zusicherung beim dort zuständigen Jobcenter beantragen. 

Die Zusicherung wird erteilt, wenn

  • der Antrag auf Erteilung der Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages für die neue Wohnung gestellt wurde und
  • die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.

Sollten Sie ohne Zusicherung umziehen, werden die Leistungen - abhängig vom Einzelfall - in Höhe der bislang zu tragenden Aufwendungen oder nur bis zur Angemessenheitsgrenze erbracht.

Das Antragsformular auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Unterkunftskosten können Sie hier herunterladen: 

Antrag auf Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für eine neue Unterkunft sowie zur darlehensweisen Übernahme der Aufwendungen für eine Mietkaution / für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen  

Sollten Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Zusicherung nur erteilt, wenn zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen

  • Sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden können,
  • der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  • ein sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Sollten Sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres ohne vorherige Zusicherung umziehen, werden für die Zeit nach dem Umzug bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres keine Unterkunftskosten gewährt und es erfolgt eine Reduzierung der Regelleistung.

Die Geschäftsanweisung zu den Kosten der Unterkunft können Sie hier herunterladen:

Geschäftsanweisung zu den Kosten der Unterkunft

Beratung durch den Deutschen Mieterbund

 
Das kommunale Jobcenter MAIA bietet Leistungsberechtigten in Potsdam-Mittelmark in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund professionelle Unterstützung in mietrechtlichen Fragen: Empfänger von Bürgergeld in Potsdam-Mittelmark haben die Möglichkeit, vom Jobcenter MAIA einen Gutschein für eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Mieterverein zu erhalten.

Grundlage ist eine Kooperation zwischen dem Deutschen Mieterbund Land Brandenburg und dem Jobcenter MAIA. Leistungsempfänger der MAIA, die sich im Zusammenhang mit dem Leistungsbezug einer unberechtigten Forderung durch den Vermieter ausgesetzt sehen oder selbst Rechte geltend machen wollen, können über eine von der MAIA finanzierte Kurzmitgliedschaft im Mieterverein in ihrer Nähe fachmännische Beratung und Betreuung erhalten. Die Mietrechtsexperten in den örtlichen Mietervereinen Werder/Havel, Teltow, Potsdam & Potsdam-Babelsberg, Brandenburg/ Havel und Bad Belzig prüfen z.B. die Betriebskostenabrechnung auf Fehler oder setzen sich mit Mieterhöhungen oder Kündigungen auseinander.

Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen vom Jobcenter MAIA beziehen und Zweifel an der Korrektheit ihres Mietvertrages oder einer Betriebskostenabrechnung haben, können sich an ihren Ansprechpartner in der MAIA wenden und einen Beratungsgutschein beantragen.

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